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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Mai 2024: Von Wolfgang Lamminger an Alexis von Croy Bewertung: +4.00 [4]

Alexis,

oben hat Florian R. schön die geltenden Regeln herausgestellt.

In der diskussion werden lustig mehrere Sachverhalte durcheinandergemischt:

  1. VFR-Flug vs. IFR-Flug
  2. Flug in's Ausland
  3. Flug in oder durch kontrollierten Luftraum (Kontrollzone Graz)

zu 1) - für IFR braucht man IMMER einen Flugplan, für VFR nur in bestimmten Fällen

zu 2) - generell ist ein Flugplan bei Auslandsflügen erforderlich, für grenzüberschreitende Flüge zwischen DE und AT aber NICHT (es gibt hierzu ein Abkommen zwischen den Ländern)

zu 3) - dieser ist nach SERA vorgeschrieben, kann aber "abreviated" sein, d. h. in der Luft aufgegeben. Wenn man in Deutschland zB. durch die Kontrollzone eines Flughafens durchfliegen will, das über Funk anfragt und genehmigt bekommt, ergibt sich daraus ein: FLUGPLAN.

Einen vollumfänglichen ICAO Flugplan kann man natürlich IMMER aufgeben, muss man aber nicht, wenn nicht wirklich erforderlich.

3. Mai 2024: Von Thomas R. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

zu 1) - für IFR braucht man IMMER einen Flugplan, für VFR nur in bestimmten Fällen

Sehe ich nicht so. Für IFR im unkontrollierten Luftraum wird kein Flugplan benötigt, mit Ausnahme von "advisory airpace" (Luftraum F). Quelle: SERA.4001.


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