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6. Dezember 2022: Von Maximilian König an Max Max Bewertung: +1.00 [1]

Guten Abend zusammen,

der Artikel aus der P&F Ausgabe 2022/11 und auch hier, enthält doch einige ordentliche Schnitzer, aber ich möchte gar nicht auf alles eingehen.

Um einfach nur auf die letzten Beiträge einzugehen:

Das LBA wendet den EASA BIR Syllabus sehr wohl an. Als Schule ist es kein Problem, sich einen Lehrgang genehmigen zu lassen, der erheblich abgespeckt ist. Es gibt auch ATOs die einen solchen abgespeckten BIR Lehrgang anbieten, der nicht dem CB-IR Lehrgang entspricht und erheblich verkürzt wurde.

Das LBA wendet auch nicht den CB-IR Fragenkatalog bei den BIR Prüfungen an, aber naürlich gibt es Fragen die sich überschneiden und in beiden Fragenkatalogen vorhanden sind. Wenn man z.B. mit AviationExam lernt ist die Wiedererkennung der Fragen aktuell sehr hoch und man stellt fest, dass einige Fragen nur im BIR Katalog zu finden sind. Diese findet man dann auch beim LBA wieder.

Zusätzlich kann jede ATO mit einem zugelassenen Lehrgang einen Schüler auch bei AustroControl zur Prüfung melden.

7. Dezember 2022: Von Ingo Schmittner an Maximilian König

Zusätzlich kann jede ATO mit einem zugelassenen Lehrgang einen Schüler auch bei AustroControl zur Prüfung melden.

Ist das bei BIR anders als beim klassischen IR? Ich dachte immer, man bekommt ein Formular von der ATO und geht dann damit zu einer beliebigen EASA Behörde...

7. Dezember 2022: Von Maximilian König an Ingo Schmittner

Das ist bei allen Ausbildungen mit einer theoretischen Prüfung bei einer Behörde gleich. Egal ob LBA oder AustroControl, die Prüfungsempfehlung erfolgt über die Formblätter der entsprechenden Behörde.


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