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20. Juni 2007: Von Michael Stock an 
Hallo Herr Ehrhardt,

da haben Sie Recht. Die Frage ist doch eigentlich nur, ob um die Sprachpruefung wieder ein deutscher Popanz aufgebaut wird oder ob es pragmatisch behandelt wird. Was ATCler dazu gepostet hat, klingt eigentlich nicht schlecht:

"Wir haben gemeinsam mit der IAOPA den verantwortlichen Stellen empfohlen, ggf. zu erbringende Englisch-Wiederholungsprüfungen für VFR-Piloten im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden Übungsflüge von Fluglehrern durchführen zu lassen, die selbst bereits ihre Sprachfähigkeit nachgewiesen haben. Wie dem Dokument des LBA zu entnehmen ist, wurde diese Empfehlung erfreulicherweise berücksichtigt. Die nachzuweisenden Sprachkenntnisse dürfen die Anforderungen des BZF I nicht überschreiten. Hierfür dürfen auch keine gesonderten Gebühren erhoben werden."

Damit kann man doch leben, oder? Vielleicht muss der eine oder andere (der ins Ausland fliegen will) dann halt noch ein bisschen Englisch nachlernen, und fuer die anderen ist es ohnehin kein Problem.

Die Sprachpruefung kann uns eigentlich nur dienen: Je professioneller wir GA-Piloten auftreten, umso ernster werden wir mit unseren Anliegen genommen ;-)

Viele Gruesse,

M. Stock

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