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26. Juni 2005: Von  an Gerhard Uhlhorn
Weitere Antworten zu diesem Thema kamen bisher keine.

Auch habe ich untenstehende Mail an die EU-Kommission geschickt.
https://europa.eu.int/yourvoice/yourexperience/index_de.htm
css-management@cec.eu.int
Außer einer Eingangsbestätigung kam da auch nichts.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich wende mich an Sie, da ich glaube, dass die EU bzw. die Europäische Kommission hier einschreiten sollte.

In Deutschland werden wieder die Grundrechte weiter eingeschränkt. Alle Piloten müssen sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen, wenn sie ihre Lizenz behalten wollen. Das heißt, sie müssen beweisen, dass es keinen Verdacht auf Terrorismus oder Unzuverlässigkeit gibt.

Es ist völlig richtig, daß unsere Geheimdienste und die Polizei wachsam ist und Verdächtige überprüft.

Im neuen Luftsicherheitsgesetz wird jedoch gefordert, dass alle Piloten von Motorflugzeugen und Motorseglern sich sofort der Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen müssen. Ohne den Zuverlässigkeitsnachweis dürfen alle Piloten teilweise schon ab jetzt nicht mehr fliegen. Wegen der hohen Zahl von deutschen Piloten (ca. 45.000) wird derzeit noch nicht bei allen damit begonnen.

Jetzt wird jedoch verlangt, daß alle Piloten selbst und kostenpflichtig (mehr als 100 € jährlich) die Zuverlässigkeitsüberprüfungen beantragen müssen, ohne daß irgendein Verdacht besteht. Selbst in den Stasiunterlagen und im Ausland soll auf Kosten der Piloten recherchiert werden. Im Ausland sollen die Piloten selbst die Auskünfte bei dortigen Behörden einholen. Diese Überprüfungen sollen nunmehr die Regierungspräsidien mit neu einzustellendem Personal durchführen. Neben den bisherigen Sicherheitsbehörden sollen nunmehr neue Behörden entstehen. Es wird eine zusätzliche Bürokratie geschaffen. Dies ist keinesfalls geeignet, ein höheres Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Jedes Regierungspräsidium geht derzeit nach eigenen und anderen Kriterien vor!

•ausländische Piloten werden durch die Vorschriften überhaupt nicht erreicht

•Flugzeugführer ohne Lizenz (wie der als Anlass zitierte kranke Motorseglerpilot über Frankfurt) sind ebenfalls nicht erreichbar

•Es gibt bisher überhaupt keinen Fall, wo ein aktiver deutscher Pilot sicherheitsrelevant negativ aufgefallen ist

•Das Gefährdungspotential durch Kleinflugzeuge ist wegen der Gewichtsbeschränkung und der maximal möglichen Treibstoffmenge wesentlich geringer als z.B. durch Kraftfahrzeuge und LkW's. Ein Motorsegler mit max. 850kg Gewicht und max. 60 Liter Treibstoff im Tank ist nicht vergleichbar mit einem Airbus A380 mit 850.000 kg und 170.000 Liter Treibstoff in den Tanks!

Alle Piloten werden durch dieses sie als alleinige Bevölkerungsgruppe treffende Vorhaben massiv in ihren Rechten eingeschränkt. PKW- und LKW-Fahrer werden nicht überprüft.

Ich fordere, die geplanten Zuverlässigkeitsüberprüfungen sofort zu stoppen und bei der deutschen Regierung zu intervenieren.

Anbei zur Information eine Zusammenstellung der rechtlichen , wirtschaftlichen und Zweckmäßigkeitsargumente eines Luftfahrtverbandes, der bereits Verfassungsbeschwerde eingereicht hat.

Mit freundlichen Grüßen

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