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20. August 2024 18:25 Uhr: Von Udo R. an willi hofner

Bei einem Verkauf zwischen zwei Privatpersonen sollte das Risiko des zufälligen Untergangs vertraglich aushandelbar sein. In dem Fall sollte der Individualvertrag die gesetzliche Regelung zurückstehen lassen.

Auf Klartext: schreib es in den Vertrag, wann das Risiko auf den Käufer übergeht.

Disclaimer: bin kein Rechtsanwalt und darf nicht beraten, schon gar nicht im US-Recht. Aber vielleicht sollte man das mal von einem US-Anwalt kurz prüfen lassen...

Viel Glück!


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