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1. November 2018: Von Achim H. an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Rein rechtlich gesehen darfst Du nicht mal den deutschen Luftraum nach IFR befliegen ohne DME, siehe AIP GEN 1.5 §3 (1) Nr. 5. Und das gilt für alle Flugzeuge, unahängig ob D- oder N-registriert.

Das ist wohl überholt, SERA ist hier einschlägig. Die AIP hat generell keine Gesetzeskraft, sie ist nur eine mehr oder weniger korrekte Zusammenfassung der nationalen Regelungen.


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