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17. Januar 2010: Von Gustav HOLDOSI an 
>>Warum bestehen Sie auf D-Zulassung und lassen nicht die N-Zulassung weiterlaufen? Hat das mit Ihren Lizenzen zu tun? Und wie würden Sie den Betrieb hier mit N-Zulassung bewerten, wenn Sie die Scheine hätten?<<

Eine N-Zulassung mit deutscher Pilotenlizenz wird zum Problem, da die Maschine dann nur in Deutschland ausschließlich geflogen werden darf. Eine "Grenzüberschreitung" in ein anderes EU-Land macht bereits rechtliche Probleme.

Was auch noch zu bedenken ist: Ein IR-Flugzeug ohne Autopiloten zu betreiben ist heute alleine an Bord wohl noch legal möglich, aber fast undenkbar.

Liebe Grüße
Gustav Z. HOLDOSI
www.motorflugunion.at
18. Januar 2010: Von  an Gustav HOLDOSI
Wir haben inzwischen beide US/PPL/IP/MEP und die Aerostar bleibt N. Ist besser so...

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