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27. August 2014: Von Heiko L. an Hubert Eckl
Vor allem frage ich mich, was denn nun zählt.

Der offizielle Verwaltungsakt der Außenlandegenehmigung, in der die Übersendung der geforderten Dokumente als Voraussetzung zur Zulassung zur Veranstaltung gefordert wird.

Oder die formlose, nun noch nicht mal mehr mit einem Namen versehene E-Mail des generischen Absenders "fly.in@berlin-airport.de", gemäß der eine vorherige Zusendung der Dokumente nun doch nicht erforderlich sein soll.

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