Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

21. März 2018: Von Jörg Janaszak an SR 20

Hallo Daniel,

ich habe aber soeben auch die App geladen und mich registriert.

Nun bin ich - noch - Flugschüler, stehe aber auf solche Sachen :-) Demnach habe ich kein - noch :-) - keinen eigenen Flieger.

Wie kann ich die App dann sinnvoll nutzen? Muss ich meine Flugschule davon überzeugen, dass sie sich mit den Fliegern registrieren lässt?

Und Vollgas, ich brauche noch ein paar mehr Plätze im Norden! :-)

Sehr gute Idee!

Beste Grüße,

JJ

21. März 2018: Von SR 20 an Jörg Janaszak

Hallo Jörg,

das schöne ist, du brauchst gar keinen eignen Flieger für die App :)

Du kannst Deiner Flugschule gerne von der Geschichte erzählen. Die Flugzeuge der Flugschule können einmalig bei einem teilnehmenden Flugplatz eingetragen werden. Die Validierung können auch wir für die Flugschule vornehmen.

Nach der Validierung der Flugzeuge kannst du und auch andere App-Nutzer über die App an teilnehmenden Plätzen mit den eingetragenen Flugzeugen bezahlen.

Tipp für die Ausbildung: Gib Deinem Lehrer dein Handy zum Bezahlen in die Hand. Dann könnt Ihr Touch and goes machen und direkt ohne anzuhalten wieder abhauen. Dann sparst Du dir sicher 30 Minuten :)

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Ausbildung und always happy landings.

LG Daniel

21. März 2018: Von Johannes König an Jörg Janaszak

Jörg, du kannst mit deinem Fluglehrer einen Platz anfliegen, an dem die Schule kein Konto hat.

@Daniel: Wieso legst du die User-Datenbanken von alfacharlie und aerops nicht zusammen? Das lässt sich DSGVO-konform über einen opt-in lösen.

Hoppla, eine spannende Frage:

Ja, "Jörg" als Beispiel geht auf den Turm, und hinterlegt die Daten eines Flugzeuges, das ihm nicht gehört.

Darf er das? Vorlegen muss er sie ja sowieso, und Speichern werden die Mehrzahl der Flugplätze diese Daten auch (vermutlich könnte man als Pilot oder Halter protestieren und hätte recht). Aber nicht Teilen, oder in einer gemeinsamen oder bei einem Dritten (AeroPS) betriebenen Datenbank hinterlegen.

Ich selber bin nicht so pingelig mit einen Daten um der Daten willen; aber mal der konkrete Fall:

"Jörgs" Vermieter hat sein Flugzeug mal in der Flugplatzdatenbank von EDxy, einem anderen Flugplatz, mit "erhöhtem Lärmschutz" drin, warum auch immer, irgendwie historisch gewachsen, viele Landungen sind dort erfolgt. Nun landet "Jörg" mit AeroPS dort, und - hoppla - die Kiste hat gar keinen erhöhten Schallschutz laut AeroPS.

Nun hat "Jörg" zwar nur der Wahrheit ans Licht geholfen, also eigentlich die nationale Mission eines jeden Deutschen erfüllt, über die andere so irritiert sind, ABER: Der Halter ist jetzt doch recht unglücklich... Und der Flugplatz EDxy könnte überlegen, mal über die anderen Landungen vom Halter mit dem Halter zu sprechen...

Der Datenschutz schützt die Daten von Menschen. Flugzeuge, Autos, Kühe, Ministerien, ... fallen nicht unter den Datenschutz.

Ergo: Die Adresse des Halters ist ein schützenswertes Datum. Der Lärmpegel des Fliegers nicht (zumindest, so lange es kein Betriebsgeheimnis ist).

Ausserdem: Wenn der Halter erhöhten Lärmschutz abrechnet, diesen aber gar nicht hat, ist das ein Straftatbestand. Nennt sich „Erschleichen von Leistungen“.

Ergo: Die Adresse des Halters ist ein schützenswertes Datum. Der Lärmpegel des Fliegers nicht (zumindest, so lange es kein Betriebsgeheimnis ist).

Wenn das so sein sollte, und das LBA nicht das LBA wäre, dann hieße das: Auch in Deutschland könnte das LBA die Luftfahrzeugrolle bezgl. der technischen Daten elektronisch veröffentlichen?

Ausserdem: Wenn der Halter erhöhten Lärmschutz abrechnet, diesen aber gar nicht hat, ist das ein Straftatbestand. Nennt sich „Erschleichen von Leistungen“.

Achje. Abrechnen tut immer noch der Flugplatz, und der hat Daten nach Sichtung der Dokumente ggf. fehlerhaft in den Datenbestand übernommen. Und ich kann bis heute nichts mit diesen Buchstaben A, B, C und D beim Lärmschutz anfangen.

Hab grad nochmal bei Wikipedia nachgeschaut und bin mir gar nicht sicher, ob Erschleichen von Leistungen hier zutrifft: https://de.wikipedia.org/wiki/Erschleichen_von_Leistungen

ist aber auch egal. Wenn der Fehler bisher niemandem aufgefallen ist, ist das eine Sache. Wenn der Halter es aber genau wusste, und nichts gesagt hat (Vorsatz), sehe ich das aber schon kritisch. An privaten Plätzen gilt dann wahrscheinlich der frühere Vertrag, d.h. es kann nichts nachgefordert werden. Öffentlich betriebene Plätze werden da allerdings wahrscheinlich wesentlich unentspannter reagieren.

Ich würde das Thema trotzdem gern aus dem Thread raushalten. Hier gehts ja um aeroPS. Versuchen wir mal 100 Posts beim Thema zu bleiben :-)


7 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang