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Ergo: Die Adresse des Halters ist ein schützenswertes Datum. Der Lärmpegel des Fliegers nicht (zumindest, so lange es kein Betriebsgeheimnis ist).

Wenn das so sein sollte, und das LBA nicht das LBA wäre, dann hieße das: Auch in Deutschland könnte das LBA die Luftfahrzeugrolle bezgl. der technischen Daten elektronisch veröffentlichen?

Ausserdem: Wenn der Halter erhöhten Lärmschutz abrechnet, diesen aber gar nicht hat, ist das ein Straftatbestand. Nennt sich „Erschleichen von Leistungen“.

Achje. Abrechnen tut immer noch der Flugplatz, und der hat Daten nach Sichtung der Dokumente ggf. fehlerhaft in den Datenbestand übernommen. Und ich kann bis heute nichts mit diesen Buchstaben A, B, C und D beim Lärmschutz anfangen.

Hab grad nochmal bei Wikipedia nachgeschaut und bin mir gar nicht sicher, ob Erschleichen von Leistungen hier zutrifft: https://de.wikipedia.org/wiki/Erschleichen_von_Leistungen

ist aber auch egal. Wenn der Fehler bisher niemandem aufgefallen ist, ist das eine Sache. Wenn der Halter es aber genau wusste, und nichts gesagt hat (Vorsatz), sehe ich das aber schon kritisch. An privaten Plätzen gilt dann wahrscheinlich der frühere Vertrag, d.h. es kann nichts nachgefordert werden. Öffentlich betriebene Plätze werden da allerdings wahrscheinlich wesentlich unentspannter reagieren.

Ich würde das Thema trotzdem gern aus dem Thread raushalten. Hier gehts ja um aeroPS. Versuchen wir mal 100 Posts beim Thema zu bleiben :-)


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