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Es geht prinzipiell nicht darum, ob auf einer Frequenz mit einem 25kHz-Gerät gesendet werden kann, weil es eine 25er-Frequenz ist. Wenn neben der 25er-Frequenz eine Frequenz im 8,33 kHz Raster liegt und benutzt wird, so wird diese wegen der höheren Bandbreite der 25 kHZ Geräte gestört und unbrauchbar gemacht.
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Wie breit ist den eine 8,33 Khz Frequenz im Vergleich zur 25 Khz? Ein AM-Sprachkanal braucht doch nur wenige Khz (2-3 khz). Wird da auch die "ZF" umgeschaltet?
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Wenn neben der 25er-Frequenz eine Frequenz im
8,33 kHz Raster liegt und benutzt wird, so wird diese wegen der höheren
Bandbreite der 25 kHZ Geräte gestört und unbrauchbar gemacht.
Diese oft gehörte Argumentation wollte mir noch nie so recht einleuchten.
Erstens ist die Breite eines AM-Kanals nicht vom verwendeten Raster, sondern von der höchsten verwendeten Modulationsfrequenz abhängig. Sprachsignale werden meistens nur bis 4 kHz übertragen, alles was darüber liegt, ist für die Sprachverständlichkeit unbedeutend. Bei normaler AM-Modulation errechnet sich die Bandbreite also aus Trägerfrequenz plus/minus 4 kHz. Bei Einseitenbandmodulation verringert sich die Bandbreite auf die Hälfte, also maximal 4 kHz. Das ist auch beim 25 kHz-Raster so.
Zweitens machen Funkwellen nicht an Luftraumgrenzen halt. Wenn ich im Luftraum C fliege und 1000 ft über mir funkt einer mit 25-kHz-Raster, dann ist das verboten, weil es angeblich stört. Fliegt er aber 1000 ft unter mir im Luftraum E, ist das erlaubt. Ja wie jetzt, wird denn an der Luftraumgrenze plötzlich die Bandbreite kleiner oder was? Falls das Interferenzargument stimmt, macht eine Teileinführung des 8,33 Khz-Rasters nur in bestimmten Lufträumen überhaupt keinen Sinn.
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"Wenn neben der 25er-Frequenz eine Frequenz im 8,33 kHz Raster liegt und benutzt wird, so wird diese wegen der höheren Bandbreite der 25 kHZ Geräte gestört und unbrauchbar gemacht." |
| Seit Jahren werden 8,33 Frequenzen im Luftraum über FL195 in Europa genutzt. Dann wären sehr viele 25er Frequenzen unbrauchbar gemacht worden bei Funkreichweiten über 200NM.
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Das ist doch gerade der Witz an 8,33kHz, dass damit die bestehenden 25kHz Raster nicht beeinträchtigt werden. Sonst wäre man kaum auf so einen seltsamen Kanalabstand gekommen.
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@Frank. Bei AM-Modulation ist der Träger immer gleich "breit", vermutlich so um die 4 Khz (eher 3 Khz). Also plus/minus rund 2 Khz. Einzig die Sendestärke, also die Amplitude ändert sich "im Takt der Sprache"
Siehe : https://de.wikipedia.org/wiki/Amplitudenmodulation
Die reden da von 9 Khz Kanalbeite bei Mittelwelle. Ich gehe aber davon aus, das wir im Flugfunk mit ca 4 Khz Kanalbreite arbeiten. Sonst passt es nicht.
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Natürlich könnten 25kHz Geräte auch probelmlos mit der kleineren Bandbreite de 8,33 kHz Geräte senden. Vielleicht macht das auch z.Bsp ein GNS430. Aber die älteren Geräte senden mit einer grössern Bandbreite, bei der Entwicklung dieser Alt-Geräte wusste ja auch niemand dass es später das 8,33er Raster gibt. Deshalb schöpfen diese Altgeräte die Ihnen zustehende Bandbreite aus, und stören ein eventuellen Nachbarkanal der nur 8,33 kHz daneben liegt. siehe Eurocontrol.at
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Na ja, mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Ein Sprachkanal ist nun mal grundsätzlich nicht so breit (25 khz), also +/- 12,5 Khz). Und wenn er breiter ist, braucht man auch mehr Leistung umd diese Bandbreite zu erzeugen, noch ein Grund es nicht zu tun. Es sollte mal jemand einfach ein Gerät an ein Scope hängen und schauen, wie breit der Kanal wirklich ist. Dann wissen wir mehr. Mein Wissensstand ist, das die ZF (Zwischenfrequenz) auch umgeschaltet wird. Ob das allerdings auch bei runden Fequenzen (,000 ,025, 050, 075) wage ich wegen Kompatibilität zu bezweifelen. Und es gibt schon lange 8,33 und 25 khz parallel (upper Airspace). Die wären sonst ja alle durch 025 khz Geräte gestört worden. Eher unvorstellbar in der EASA Welt.....
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Generelle Frage - warum unter FL195?
In der mir vom LBA erteilten Einfluggenehmigung (extrem freundliches und kompetentes Referat!!!) steht, dass ich erst oberhalb von FL245 zwei 8.33khz Funkgeräte mitführen muss...)?
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Wussten die denn, was für ein Flugzeug du hast? Sonst hätten sie diesen Passus eigentlich weglassen können ;-)
https://www.lba.de/DE/Technik/Musterzulassungen/ELT_VHF/VHF_Flugfunk_833_kHz_Raster.html?nn=20280
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Verstehe jetzt den Einwand nicht. Samstag wird das Mountain High installiert und dann geht's nach Frankreich in die Welle. :) Dieser ganze Dienstgipfelhöhenquark ist ja ohne Mutter Natur's gute Gaben gerechnet :) [/dreamoff]
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...Nachtrag:
Das LBA schreibt mir auch in Fettschrift, dass Flüge zu militärischen Zwecken strikt untersagt sind. Cool, die sind besser vernetzt, als ich dachte.
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Das man 118,005 auf einem 25 khz Funkgerät nicht rasten kann wusste ich auch vorher. Wie soll das auch gehen ohne Eingriff in die "Technik" des Funkgerätes?
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