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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. März 2008: Von V Stuhlsatz an Hubert Eckl
Guten Morgen Polarius,

die (Elementary) Mode-S Pflicht (für VFR) gilt nur im bisher auch Transponder Pflichtigen ("kontrollierten") Luftraum (C,D und E>5.000'), d.h. im unkontrollierten LR (E<5.000') kann man weiterhin Mode A/C oder wie bisher auch gar nicht squawken, dito CTR (LR-D)!

Gruss Volker
18. März 2008: Von Hubert Eckl an V Stuhlsatz
Guten MOrgen,

danke Volker, aber das wusste ich schon. Die Freunde wollen aber auch nach Tempelhof reinfliegen.
18. März 2008: Von reiner jäger an Hubert Eckl
Das LBA schreibt dazu:
Alle Luftfahrzeuge: Mode S Transponderpflicht für folgende VFR Flüge:
- alle Flüge im Luftraum C oder D (nicht Kontrollzone) oder in der TMZ
- alle Flüge mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen oberhalb 5000 ft über NN oder oberhalb einer Höhe
von 3500 ft über Grund, wobei jeweils der höhere Wert maßgebend ist
- alle Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum
31. März 2008



Also Kontrollzone dürfte kein Problem sein. Und unter 5000 ft in E gibts demnach auch keinen Ärger.

Den vollen Text gibts unter:

https://www.lba.de/nn_53966/DE/Technik/Avionik/Avionik__Mode__S.html
18. März 2008: Von Hubert Eckl an reiner jäger
Suuper dieser Text rettet meinen Tag! Herzlichen Dank..

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