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9. Oktober 2018: Von B. S.chnappinger an Olaf Musch

"Das Nebenthema des "öffentlichen Gesprächs" über ein anderes Verfahren in der Pause wäre dann spannend, wenn es jemand aufgezeichnet hätte (unzulässige Kommunikation zwischen Exekutive und Legislative?)."

Mal abgesehen davon, dass das mit "Exekutive und Legislative" hier nicht passt, ist der Kern Deiner Feststellung doch, dass es seltsam anmutet, wenn in einem Ordnungswidrigkeits-Verfahren Gericht und Ankläger Vorbesprechungen abhalten und "Optimierungen" erarbeiten. Meinem Rechtsempfinden widerstrebt das auch sehr!

Allerdings habe ich von Strafverteidigern gehört, dass derlei Besprechungen, etwa zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft, häufig in "Du" Form (man kennt sich ja seit Jahren aus der gemeinsamen Kantine oder weil häufig zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht hin- und her befördert wird), üblich sind. Man betrachtet sich offensichtlich als "wir sind der Staat" und hält zusammen. Dass ein Richter nach solch vorbesprochenen Gerichtsverfahren einer Staatsanwaltschaft großartig widerspricht oder ganz anders urteilt als von der Staatsanwaltschaft beantragt, ist wohl sehr selten.

Hier krankt das System. Es müssten räumlich getrennte Behörden sein und Berufswechsel nur unter besonderen Bedingungen möglich sein. Ein Gericht darf weder mit Anklägern, noch mit Verteidigern "schmusen", es muss neutral sein und bleiben.


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