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11. Januar 2018: Von ch ess an Achim H.

Das liest sich beim LBA so, als müsste ich mein IHP anpassen lassen und eine ähnliche Liste für diese Avionikprüfung (mit dem Hinweis wer es machen darf!) einarbeiten.

Mit einem ELA2 Flieger muss ich ja das IHP genehmigen lassen. Das wäre dann eine kostenpflichtige Änderung des IHP UND das LBA könnte etwaige eigene Erwägungen nachhaltig im Prozess einbringen (so etwas gab es bei mir in einigen Punkten zu Teile-Laufzeiten - sie hätten es nicht genehmigt sonst und ohne genehmigtes IHP keine Ummeldung...)

Wie einfach es nach diesen Änderungen für D-Reg ELA2 Flieger wird ist m.E. immer noch offen...
Ja, die Perspektive ist positiv, mag mich aber noch nicht recht entspannen.

11. Januar 2018: Von Achim H. an ch ess

Korrekt, Du musst Dein IHP ändern. Bei ELA1 selber machen, bei ELA2 von der CAMO (die dann ggf. das LBA involviert, je nach ihrer Ermächtigung).

Bleibe am Wortlaut dieser NfL und erwähne FAA würde ich empfehlen, speziell dort auf FAA beziehen (mit FAR Nr) wo die NfL den Einsatz eines Aeroflex-Testers suggeriert.

Der ganze Avionik-Test ist ja objektiv Pille-Palle. Mein DME und VOR/ILS kann ich problemlos im Flug testen, für den VHF-Test ("wie hören Sie mich?") und den ELT-Test (auf 121.5 MHz schauen ob ein schauderhafter Ton kommt und Batteriedatum ablesen) reicht auch meine abgebrochene Hauptschulausbildung.

11. Januar 2018: Von Peter Paul an Achim H.

gibt es eigentlich schon was neues für ELA2 zum IHP da sollte eigentlich noch im 4,Q 2017 was bekanntgegeben werden ob mit dem IHP ähnlich wie für ELA1 verfahren werden kann oder habe ich da was falsch verstanden

11. Januar 2018: Von Achim H. an Peter Paul

https://aopa.de/aktuell/easa-general-aviation-committee-am-2.-und-3.-november-2017-in-koeln.html

– Part M Light
Die Umsetzung des heiß ersehnten Part M Light mit seinen vereinfachten Wartungsvorschriften für Flugzeuge bis 2730 kg MTOM wird weiter verzögert. Die Gründe dafür sind offenbar einige Übersetzungsfehler, die kurz vor der Veröffentlichung aufgefallen sind. Die EASA erklärte, dass das späte Inkrafttreten ein ernstes Problem für ihre Glaubwürdigkeit sei, da die Änderungen bereits vor Monaten auf der AERO Friedrichshafen angekündigt wurden, so dass keine weiteren Verzögerungen akzeptiert werden können. Wir können nicht mehr zustimmen. Betroffen von der Verzögerung ist auch das Inkrafttreten der neuen leichteren Wartungslizenzen.


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