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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. Oktober 2014: Von reiner jäger an Michael Münch Bewertung: +1.00 [1]
Die Verfahrenskosten trägt er, ja, aber wenn bei dem nichts zu holen ist, dann bleibt der Kläger auch auf denen sitzen.
Allerdings bezweifele ich, daß das im Endeffekt so ist. Solche billigen Figuren wollen sich in der Regel nur drücken, weil es ja sonst den Urlaub oder die Kosten für die Zigaretten kosten würde. Dann doch lieber mal andere dafür bluten lassen........
Allerdings hat der Kerl ja einen Vertrag unterschrieben. Die Selbstbehaltkosten stehen da drin. Wenn der also was unterschreibt was er nicht erfüllen kann, dann hat er ganz klar Eingehungsbetrug begangen. Strafrechtlich relevant. Die Strafanzeige kostet nichts, also Risiko bei dem. Wenn, dann ist auch dem seine ZÜP gefährdet. Wäre ein Sinn der ZÜP die Welt vor solchen Kotzbrocken zu schützen.
Hat bei mir bisher 2 mal Funktioniert den Schuldnern die drohende Vorstrafe unter die Nase zu reiben. Dann auf einmal konnten sie zahlen.

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