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19. März 2014: Von Roland Schmidt an Lutz D.
"Mir fällt dazu spontan ein, dass ich gar nicht weiß, wer bei meiner Befähigungsüberprüfung PIC war, der FE? Ich?"

Das ist in dem Fall der FE. Das ist in § 4 Abs 4 LuftVG geregelt https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__4.html .

Meines Erachtens darfst du dir den Flug trotzdem anrechnen, das weiß ich aber nicht sichr.


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