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7. April 2013: Von Juergen Baumgart an ta Beiw
>>In Deutschland gibt es den §4a BDSG der sagt, das eine Zustimmung zur Datenweitergabe freiwillig sein muss. Und das ist eben nicht der Fall wenn ich sonst kein Medical bekomme. Also streiche ich das durch oder vermerke entsprechend das ich nicht freiwillig zustimme sondern nur weil ich sonst kein Medical erhalte...<<

Es gibt auch die Unschuldsvermutung.... Und gewisse gesetzliche Instanzen die zur Gesetzgebung befragt werden müssen...
All das hat bei der ZÜP auch niemanden interessiert, diese musste auch "freiwillig" beantragt werden...
Also darauf würde ich nicht bauen....

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