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16. Januar 2012: Von Flieger Max Loitfelder an Redaktion
"... ein dritter Pilot (damit er ein anderes Lfz, das auf der Insel geparkt war besetzen kann) zahlt. Firmeneigene Flugzeugmechaniker müssen zu Wartungszwecken die Gebühr zur Insel und zurück zahlen. Unser Werkstattleiter, er hat auch eine Berufspilotenlizenz aber nicht...."

Ich glaube es ja fast nicht, aber es gibt tatsächlich Punkte in denen das österr. Flugabgabegesetz toleranter ist als in D..:

Hierzulande sind nicht nur alle Flüge bis 2000kg, alle Flüge die nicht von 6 Flughäfen starten sowie Besatzungen die ZU oder VON einem Flug kommen befreit..

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