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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. August 2008: Von  an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

Na in Bezug Blanko Genehmigung wäre das doch wieder ein Fall für PuF,oder???Ich würde wäre ich Betroffen folgenden Weg wählen:
1.Solange die AD noch nicht Greift wie im Schreiben von Funkwerk
Beschrieben einen Xpdr check "Erfliegen"
2.Wenn keine Probleme Auftreten eine Messung von einem Avionic Prüfer durchführen lassen und das bescheinigen.
3.Wiederspruch an LBA mit begründung "Nach überprüfung des Gerätes keine Störungen im Betrieb Feststellbar"sowie einen Formlosen Antrag an DFS zwecks freigabe ihres LFZ (bzw Xpdr's).

Denn mal davon Abgesehen ist die LTA und das AD für die Katz.Denn damit hat man nun den Filser Mode S faktisch NICHT gesperrt sonden nur auf eine Stufe mit den Herkömlichen A/C gestellt.Welche man ja nach der Verordnung zur Ausrüstung von Luftfahrzeugen (sorry hätte gerne entsprechendes Dokument und Fundstelle Angegeben aber LBA Homepge ist neuerdings sehr unübersichtlich geworden,hols aber nach wenn ichs wiederfind)
Nachlesen kann.Da steht in etwa,das man in Lufträumen für welche ein Xpdr Erforderlich ist einen ModeS benötigt die DFS dazu Ausnahmen erlauben kann.Da steht nirgens das man alle anderen Xpdr nicht mehr nutzen darf.
Genauso drückt sich ja tendentiell die LTA aus.Heißt Faktisch:
Über 5000ft sowie LR D(nicht ctr)LR C TMZ sowie Oberer LR C ist eine Genehmigung erforderlich(nun ich denke einmal beantragt und gut sollte das sein,steht ja nirgens das man das vor jedem Flug machen muß).nun wirds Interessant UNTERHALB 5000ft ist ja keine Transponderpflicht sondern nur Empfehlung also darf da der Xpdr Betrieben werden.Also LTA sowie AD föllig sinnlos..

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