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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. August 2008: Von  an Jan Brill
Hallo nochmal,

Das LBA hat auch schon Reagiert mit Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: D-2008-304
28. August 2008: Von Jan Brill an 
... wie nicht anders zu erwarten war setzt die deutsche Behörde im Vergleich zur EASA also noch eins drauf. Woher weiss das LBA etwas von einem "Hardwarefehler" ?

Auch die Einschränkung der EASA auf Lufträume in denen Mode-S abgefragt wird lässt das LBA verschwinden. Wirklich ein nettes Chaos.

Interessant wäre jetzt die Frage welche AD gillt: Die des LBA oder das Original der EASA?

Hier der Link.

MfG
Jan Brill

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