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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. August 2008: Von  an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

Zuerst einmal sorry das der Link scheinbar nicht funtzt und hier in Kopie die Pressemitteilung der Fa. Funkwerk:
Im Orginal zu finden auf der WWW der Fa Funkwerk..(ehemals Filser)

Pressemitteilungen
Waal, 24.08.2008 13:00 Uhr
Mitteilung zu EASA AD 2008-0158 vom 21.08.2008
Bitte beachten Sie bezüglich der EASA AD 2008-0158 folgende Informationen:
Eintrag wurde zuletzt geändert am:28.08.2008 15:00
Diese Mitteilung als Download: Mitteilung zu EASA AD 2008-0158
EASA AD No.: 2008-0158 wirksam ab 4. September 2008
Waal, 28.08.2008
Version 1.3

Bitte lassen sie uns zuerst unser Bedauern über diese AD No.: 2008-0158 von der EASA ausdrücken. Wir sind bemüht, die Angelegenheit so schnell wie möglich zu bereinigen.

Was ist zu tun:
1.

Kopieren Sie die AD 2008-0158 und heften diese in ihrem Flughandbuch
unter Limitations ab.
2.
Schneiden Sie folgenden Text aus und kleben in gut sichtbar auf das
Instrumentenbrett ihres Luftfahrzeuges:


*
Betreiben Sie dieses Luftfahrzeug nicht in Lufträumen, in denen ein Transponder erforderlich ist und die Bodenstation Mode S Abfragen nutzt, außer wenn durch die zuständige Flugsicherung vor Einflug in diesen Luftraum genehmigt.*
3.
Führen Sie diese Maßnahme bis spätestens 11.9.2008 durch.
4.
Wie können Sie prüfen ob der Transponder erkannt wird:

1.
Rufen Sie die Radarstation oder Flight Info
2.
Bitten Sie um Transponder Mode S Prüfung
3.
Erfragen Sie, ob ihr Kennzeichen ausgelesen werden kann.


In aller Regel ist dies der Fall.

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass dies eine reine Vorsichtsmaßnahme der EASA ist.



Funkwerk Avionics GmbH

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