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14. Juni 2007: Von Andreas Konzelmann an 
Hallo Herrn Villiers,

Sie schreiben:

"UL-Piloten müssen nicht einmal die fachlichen, medizinischen oder rechtlichen Voraussetzungen der Echo-Klasse erfüllen."

"Die Nachlässigkeiten der Verbände bei der Zulassung und Überwachung betreffen sämtliche ULs."

"UL´s sind daher auch von der Landeplatz-Lärmschutzverordnung
nicht betroffen."

Offenbar sehen Sie Unwahrheiten und Verallgemeinerungen als probates Mittel der Diskussion. Sorry, aber das ist einfach nur noch peinlich!

Die Echo-Klasse ist nicht tot - sie riecht nur ein wenig ;-)

Gruß###-MYBR-###A.Konzelmann###-MYBR-###

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