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11. Juni 2007: Von RotorHead an 
Es gibt keine Gesetzeslücke zu schließen, die einen gewerblichen Einsatz eines ULs erlaubt. Da UL ein Lufttüchtigkeitszeugnis als Luftsportgerät haben, verbietet sich gemäß LuftBO jeder gewerbliche Einsatz.

Es wird nur auch hier langsam Zeit, dass die zuständigen Behörden ihrer Kontrollpflicht nachkommen, bevor es zu irreparablen Schäden durch den unzulässigen gewerblichen Einsatz von ULs kommt. Die Geldbuße hierfür - und zwar je gewerblichen Einsatz - kann immerhin € 50.000,00 betragen.

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