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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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29. Juni 2006: Von  an Willi Erkens
Und es geht weiter... auch nach der WM:
Denn unser Freund der Präsident B aus A kommt mal wieder:

Hier das NOTAM dazu:

EDBB EDWW: Einrichtung eines zeitweiligen Gebietes mit
Flugbeschraenkungen fuer VFR-Fluege.
Gebiet 1: 545601N 0125600E - im Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit einem Radius von 30NM um 542019N 0130249E - 535123N 0131609E - 533934N 0120422E - im Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit einem Radius von 30NM um 540822N [...snip...). GND-FL100.

Gebiet 2: 534328N 0122731E - im Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit einem Radius von 30NM um 532537N 0114701E - 534752N 0111312E - entgegen dem Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit einem Radius von 30NM um 540822N (...snip...).. GND-FL100.
Alle VFR-Fluege sind verboten.
Fluege der Polizeien, Einsatzfluege der Bundeswehr und Fluege im Rettungseinsatz sind von den Flugbeschraenkungen ausgenommen. Sofern es die Sicherheitslage zulaesst, koennen auch andere VFR-Fluege kurzfristig nach Freigabe durch die zustaendige Flugverkehrskontrollstelle in die Gebiete einfliegen. Freigaben koennen bei FIS Berlin 132.650 Mhz bzw. FIS Bremen 125.100 Mhz beantragt werden. Lfz, die eine Freigabe beantragen muessen, mit einem betriebsbereiten Transponder Mode A/C ausgeruestet sein.
12.07.12:00-14.07.16:00.###-MYBR-###

Noch Fragen Kienzle...?
29. Juni 2006: Von Michael Stock an 
Da habe ich allerdings noch Fragen:

poststelle@bmi.bund.de
buergerinfo@bmvbs.bund.de

Luftraumsperrung waehrend des WM-Eroeffnungsspiels

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte Sie bereits in zwei E-Mails vom 8.6. und 14.6. auf
die -offenbar unaufloesbaren- Widersprueche zwischen den
"30NM-VFR-Flugverbotszonen" um das Muenchener Fussballstadion
und dem uneingeschraenkten IFR-Verkehr an dem in unmittel-
barer Nahe des Stadions gelegenen Franz-Josef-Strauss-
Flughafen hingewiesen. Eine Antwort auf diese beiden E-Mails
habe ich bisher nicht erhalten.

Da es sich bei der "FIFA WM 2006" nach oeffentlichen Aussagen
um die private Sportveranstaltung eines Unternehmens mit Sitz
in der Schweiz handelt, sind die durch grossraeumige Luft-
raumsperrungen verursachten Schaeden vom Verursacher zu
tragen. Da zudem der Verursacher selbst sowie dessen Ver-
treter von diesen Luftraumsperrungen nicht betroffen sind,
und -wie den Medien zu entnehmen ist- davon in erheblichem
Umfang Gebrauch gemacht wird, liegt hier zudem ein klarer
Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemaess Art.3
GG vor.

Der in meinem Unternehmen durch die Luftraumsperrung vom 9.6.
entstandene Mehraufwand ist inzwischen beziffert und wird von
uns in Rechnung gestellt.

Sollte ich (wie es offenbar Ihren Gepflogenheiten entspricht)
auch dieses Mal wieder keine Antwort von Ihnen erhalten,
werde ich folgende Rechnungsadresse verwenden:

FIFA Marketing & TV AG
c/o Herrn Gregor Lenze
Postfach 4250
CH-6304 Zug

Falls das o.g. Privatunternehmen als Schadensverursacher die
Zahlung mit Hinweis darauf verweigern sollte, dass die VFR-
Flugverbotszonen auf Weisung der FIFA von deutschen Stellen
eingerichtet wurden und diese daher die daraus entstehenden
rechtlichen Folgen zu tragen haetten, werde ich mich wieder
mit Ihnen in Verbindung setzen.

Hochachtungsvoll,

M. Stock
29. Juni 2006: Von  an Michael Stock
Prima, Michael!
Nur so gehts! Kurz und knapp auf den Punkt gebracht.
Wenn heute noch das Anti-Diskriminierungsgesetz verabschiedet´wird, können wir gleich noch was nachlegen!

Grüße,
TS
29. Juni 2006: Von Michael Stock an 
Servus Thomas,

wenn ich bis morgen nichts hoere, schicke ich die Rechnung los.
Zahlungsziel sind 30 Tage, und dann bin ich mal gespannt, was die FIFA zu ihrer Verteidigung vorzubringen hat ;-)

Viele Gruesse,

Michael

P.S.: Danke fuer den Schnellklick-Tip!
30. Juni 2006: Von Michael Stock an Michael Stock
At: poststelle@bmi.bund.de, buergerinfo@bmvbs.bund.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte Sie bereits in drei E-Mails vom 8.6., 14.6. und
29.6. um Stellungnahme zu den ungeklaerten Widerspruechen
bezueglich der "30NM-VFR-Flugverbotszonen" um das Muenchener
Fussballstadion und den im gleichen Zeitraum uneinge-
schraenkten IFR-Verkehr an dem in unmittelbarer Nahe des
Stadions gelegenen Franz-Josef-Strauss-Flughafen gebeten.
Eine Antwort auf diese drei E-Mails habe ich bisher nicht
erhalten.

Ich habe den in meinem Unternehmen durch die Luftraumsperrung
vom 9.6. entstandenen Mehraufwand daher heute der Firma FIFA
Marketing & TV AG in Zug/Schweiz in Rechnung gestellt.

Da ich mir mittlerweile nicht mehr sicher bin, ob die auf
Ihren Websites angegebenen E-Mail-Adressen (poststelle@
bmi.bund.de bzw. buergerinfo@bmvbs.bund.de) ins Leere
fuehren, wuerde ich mich wenigstens ueber eine kurze
Information ueber den Erhalt der Nachrichten freuen. Sollte
ich bis Montag auf diese E-Mail ebenfalls keine Antwort
erhalten, werde ich die entsprechenden Informationen noch
einmal als Ausdruck per Post an das Bundesministerium des
Innern bzw. an das Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung in der Hoffnung senden, dass dort vielleicht
wenigstens die Post gelesen wird.

Hochachtungsvoll,

M. Stock

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