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17. Februar 2006: Von Andreas Thielmann an Stefan Jaudas
Hallo zusammen,

ich glaube, dass das Karlsruher Urteil unabhängig der von Euch zitierten (und wahnsinnig bedeutenden) Provinzblätter aus Trier und Hamburg ein schöner Erfolg war.

Nur schade, dass wir hier als 6 Privatpersonen auftreten mussten und dass KEINER der vielen Verbände sich der Mühe unterzogen hat (Ausnahme VC: die haben mit ihrer Stellungnahme vom 28. Oktober 2005 wenigstens im laufenden Verfahren - mein nochmaliger Dank an Georg Fongern - nochmals sehr gut argumentiert...).

Noch etwas zur ZÜP. Wir haben unsere Verf.-Beschwerde extra 'nur' gegen den § 14 (3) des LuftSiG gerichtet, weil nur hier ein möglicher Erfolg denkbar schien. AOPA Deutschland (federführend von meiner geschätzten Kollegin Sibylle Glässing-Deiss als AOPA-Vizepräsidentin) hat das mit dem Angriff auf § 7 ja versucht, die (Miss-) Erfolge lassen sich auf der AOPA-Homepage nachlesen.

Um § 7 LuftSiG nachhaltig zu kippen wird es daher weiterer Einzelverfahren bedürfen. Daher mein Rat: Geht vor die Verwaltungsgerichte! Letzte Woche hat das VerwG Hamburg den dritten Präzedenzfall geschaffen (AZ: 5 E 369/05 vom 8. Februar 2006, auch hier hilft die AOPA-Homepage weiter).

Beste Grüße

Andreas

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