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Luftrecht und Behörden | Low Approach im Rückenflug?  
27. März 2021: Von Jörg Janaszak 

Hallo zusammen!

Manchmal kommen einem ja ganz komische Gedanken, welche die ein oder andere Frage aufwerfen...
Also gleich mal vorab:

Diese Frage ist mir in den Kopf gekommen, weil derzeit tiefe Überflüge an großen Flughäfen ja recht gern akzeptiert werden.
Und mich interessiert es einfach nur und ich möchte nicht dumm sterben. Wer nicht fragt, bekommt keine Antwort :-)
Das heißt nicht (!), dass ich es machen will, kann oder mir die Möglichkeiten dazu gegeben sind.

Ich habe mich gefragt, ob es erlaubt ist (daher unter "Luftrecht"), einen tiefen Überflug im Rückenflug durchzuführen?!

Bitte, bitte, klärt mich auf. Ich bin noch soooo jung :-)

Beste Grüße,

JJ

27. März 2021: Von Robert Hartmann an Jörg Janaszak Bewertung: +1.00 [1]
Das wäre dann Kunstflug und dafür gibt es Mindesthöhen die im Übrigen nur für Start und Landung unterschritten werden dürfen. Ausnahmen können vermutlich durch die Behörde im Einzelfall genehmigt werden.
27. März 2021: Von Thomas Dietrich an Jörg Janaszak Bewertung: +7.00 [7]

MAch einen Flugplan mit zwei Zeitfenstern für Kunstflug ausserhalb der Kontrollzone. Dann fliegst Du mit Freigabe ein for low approach For visual Gear check, Confirm Gear is up. DAnn auf dem Rücken wieder raus, in 2ten Zeitfenster dann eine halbe Rolle auf normal.

28. März 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Thomas Dietrich
Originell, aber wenn dabei rauskommt dass im Rückenflug "gear up" auch "pilot down" ergibt..

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

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