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19. November 2018: Von  an Lutz D.

ICH BIN ABER NICHT STUR !!!!! (;-)

Im Ernst: Ich nehme jeden Rat gerne an. Vielleicht dauerts es manchmal ein paar Minuten, mich zu überzeugen :-)

19. November 2018: Von Mich.ael Brün.ing an  Bewertung: +2.00 [4]

Die Antwort war wohl nicht passend.



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Unkommentiert.JPG

19. November 2018: Von  an Mich.ael Brün.ing
Beitrag vom Autor gelöscht
19. November 2018: Von B. Quax F. an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Du hättest ja auch zu Beginn einfach sagen können, dass Du es auch nicht weißt.

Nee sowas würde nie passieren! Erstmal fakten schaffen!

20. November 2018: Von  an Mich.ael Brün.ing

Ich habe noch mal über den diskutierten Sachverhalt (Privilegien eines CRI) nachgedacht und -gelesen. Offenbar gingen wir von verschiedenen Prämissen aus und es ist so, dass ich "im Rahmen einer ATO", also als ihr Angestellter oder bei ihr Beschäftigter, natürlich auch Berechtigungen schulen darf.

Ich selbst bin zwar seit 2007 CRI, war aber nie bei einer ATO tätig. Meine Auffassung ist, dass ich so zwar Ratings verlängern darf, was ich auch gelegentlich mache – aber nicht schulen.

Ist das so richtig?

20. November 2018: Von Mich.ael Brün.ing an  Bewertung: +1.00 [1]

Bis vor kurzem richtig, aber es hat sich geändert. Das war der Grund meines Posts.

Michael

20. November 2018: Von  an Mich.ael Brün.ing

Danke!

20. November 2018: Von Johannes König an  Bewertung: +1.00 [1]

Die aktuelle, konsolidierte Version des Part-FCL kann man sich übrigens hier runterladen:

Website: https://www.easa.europa.eu/regulations#regulations-aircrew

Deep Link: https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/aircrew-consolidated-version.zip

Dort sind die Änderungen auch schon eingearbeitet.

Grüße

Johannes

16. Dezember 2018: Von Udo B. an Mich.ael Brün.ing

Ich hole den Thread nochmal hoch, weil ich festgestellt habe dass er mich selbst betrifft. Da ich im Moment in Jakarta arbeite, habe ich mich gefreut dass liebe Fliegerkollegen zwar meinen Flieger zur JNP gebracht haben. Und nun stelle ich mit Schrecken fest, dass meine Klassenberechtigung einige Wochen abgelaufen ist. Also zu früh aufs Fliegen über Weihnachten gefreut...

Da der Fluglehrer meines Vertrauens noch von der alten Regelung ausgeht, hier nochmal explizit die Frage:

  • brauche ich ATO?
  • brauche ich einen Prüfer?

Oder kann der Fluglehrer selbst die Eintragung vornehmen?

Danke Euch schon mal für die Klarstellung.

16. Dezember 2018: Von Tobias Schnell an Udo B. Bewertung: +2.00 [2]

Da der Fluglehrer meines Vertrauens noch von der alten Regelung ausgeht, hier nochmal explizit die Frage:

- brauche ich ATO?

Nein. Ein Fluglehrer genügt - der muss aber das gleiche tun wie früher die ATO, also Deinen Trainingsstand bestimmen, ggf. ein Trainingsprogramm festlegen und nachschulen. Er kann aber ausdrücklich auch zu dem Ergebnis kommen, dass kein Training erforderlich ist. In jedem Fall muss er dies aber der lizenzführenden Stelle bestätigen.

Beschrieben ist das alles im geänderten (14.09.2018) FCL.740 und den AMCs dazu vom gleichen Datum.

- brauche ich einen Prüfer?

Ja. Renewals dürfen nur Prüfer machen.

Oder kann der Fluglehrer selbst die Eintragung vornehmen?

Nein.

17. Dezember 2018: Von Thomas Dietrich an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Udo,

ich darf als Prüfer zwar den Flug mit Dir machen, aber nicht das abgelaufene SEP verlängern durch Handeintrag. Du musst mit dem "Bericht des Prüfers" zu Deiner Behörde, dann bekommst Du eine neue Lizenz.


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