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Sonstiges | Aschewolke und die Folgen?  
31. Juli 2017: Von Steffan Walde 

Hallo zusammen,

ich habe einmal eine Frage zum Thema Recht. Angenommen ein Reiseveranstalter sagt einen Flug kurzfristig ab, aufgrund der Warnung vor einer Aschewolke auf der Strecke des Flugzeuges, hat der Reiseteilnehmer dann einen Anspruch auf Schadensersatz oder kann vom Reiserücktrittsrecht gebrauch machen. Diesem Urteil zufolge hat der "Kunde" dann Pech. Aber ist es wirklich so einfach? Nur wegen einer Warnung eine Reise zu stornieren und der Kunde hat einfach Pech gehabt?

31. Juli 2017: Von Achim H. an Steffan Walde Bewertung: +1.00 [1]

Ein Vulkanausbruch ist wohl die Mutter aller Definition von "Höhere Gewalt" (im US-Englisch wird das in der Juristensprache noch viel netter als "acts of God" bezeichnet).

Bei der letzten Fake-Aschewolke hat die Flugsicherung den Luftraum europaweit dichtgemacht. Sämtliche Flüge nach IFR waren untersagt auf Ebene von Eurocontrol. Fluggesellschaften wiederum ist überlichweise untersagt, nach VFR zu fliegen.

Ich denke dass die Bewertung des Gerichts ziemlich eindeutig und angemessen ist. Der referenzierte Fall ist jedoch etwas speziell, da der Flug getrennt von der streitgegenständlichen Kreuzfahrt gebucht wurde. Das ist dann eine Variation des üblichen "ich konnte nicht kommen, weil meine Katze sich übergeben hat und will mein Geld zurück" etc.


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