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Luftrecht und Behörden | LAPL und seine Berechtigungen  
5. September 2015: Von Alois Steiner 
Hallo, die LAPL Lizenz ist ja noch ziemlich neu und wirft trotz der scheinbar einfachen Regeln einige Fragen auf:

Darf jemand mit einem in Deutschland ausgestellten LAPL (A) ein österreichisch registriertes Experimental (MTOM 600 kg, 2 Sitzplätze) innerhalb der EU als PIC fliegen? Mit einem PPL (A) ist das ja problemlos möglich.

In Österreich werden noch keine LAPL Lizenzen ausgestellt, da noch nicht entschieden ist welche Behörde (ACG) oder der AERO Club diese Lizenz ausstellen wird.

In Deutschland hingegen ist der LAPL schon eingeführt....

Vielleicht weiss ja jemand hier im Forum Bescheid?!

Happy Landings!
5. September 2015: Von Ulrich V. an Alois Steiner
Auch wenn es primär logisch erscheint, bleibt das eine interessante Frage. Laut EU-VO 216/2008, Artikel 4, Absatz 5 bleibt es fraglich ob man ein Experimental überhaupt mit einem EU-Schein fliegen darf wenn dies nicht national so geregelt ist! In der LuftPersV habe ich nichts gefunden. Der im PUF-Magazin als GA-freundlich gelobte Herr Hey exBMVI hatte dazu eine sehr destruktive Meinung!
5. September 2015: Von Lutz D. an Ulrich V.
Ganz richtig. Österreich muss zunächst einmal sagen, mit welchem Schein Du den Flieger bewegen darfst.
Deutschland erkennt das dann an.
Wenn Du als Deutscher ein N-reg Experimental fliegen wolltest, brauchtest Du auch einen US-PPL (oder eine Anerkennung).
Theoretisch könnte Österreich sagen, dass der in D geführte LAPL nicht ausreicht, das scheint mir aber unwahrscheinlich.


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