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Luftrecht und Behörden | LAPL(A) zu PPL(A) nur auf E-Klasse?!  
9. März 2015: Von Fabian Siebenwurst 

Hallo liebe Fliegerfreunde,

ich hab was zum kniffeln für euch:

Ich will meinen LAPL(A) auf einen PPL(A) erweitern.
im Part FCL steht dazu im Abschnitt FCL.210.A:

(b) Specific requirements for applicants holding an LAPL(A). Applicants for a PPL(A) holding an LAPL(A) shall have completed at least 15 hours of flight time on aeroplanes after the issue of the LAPL(A), of which at least 10 shall be flight instruction completed in a training course at an ATO. This training course shall include at least 4 hours of supervised solo flight time, including at least 2 hours of solo cross-country flight time with at least 1 cross-country flight of at least 270 km (150 NM), during which full stop landings at 2 aerodromes different from the aerodrome of departure shall be made.

Ein sicherlich nicht unbekannter süd-bayrischer Prüfer hat mit neulich ins Gesicht gesagt, dass ich die Umschulung nur auf Echo-Klasse machen kann. Ich möchte aber die Umschulung auf unserem sehr gut (CVFR) ausgestatteten MoSe machen.
Und ich habe in meinem LAPL auch beides, also SEP und TMG drin stehen.
Was wäre denn, wenn ich den SEP-Eintrag gar nicht hätte???

Kein PPL(A) ohne SEP?
Kennt ihr ähnliche Fallbeispiele?
Was meint ihr?

Mit Fliegergrüßen
Fabian

9. März 2015: Von Erik N. an Fabian Siebenwurst
Naja... würde ja Sinn machen, diese Flüge mit einem richtigen Flugzeug zu absolvieren, oder ?

*lach*
9. März 2015: Von Willi Fundermann an Fabian Siebenwurst Bewertung: +1.00 [1]
Also ich habe für den RP Darmstadt - nach ausdrücklicher - Nachfrage schon eine PPL(A) Prüfung nach Part FCL auf Motorsegler (HK36) abgenommen. Die Ausbildung im Verein fand natürlich auch auf der HK36 statt. Geht zumindest dort problemlos.
9. März 2015: Von Fabian Siebenwurst an Willi Fundermann
Hallo Willi,
Danke für die Info! Leider scheinen die Bayern ja immer mindestens eine extra (weiß-) Wurst zu braten...
Aber vielleicht lassen sie sich ja noch umstimmen.
Versteh sowieso nicht warum ich nochmal das Programm abfahren muss mit Dreiecksflug und Co.
War ja doch schon öfter weiter weg als den Nachbarflugplatz und jetzt soll ich das was ich als TMG-Lehrer schule nochmal selber als Schüler machen... Verrückte Welt!

Schöne Grüße
Fabian
10. März 2015: Von Willi Fundermann an Fabian Siebenwurst
Mein Hinweis bezog sich auf Ersterwerb PPL (ohne LAPL). Aber jedenfalls dürfen Ausbildung und Prüfung beim RP Darmstadt auf einem TMG gemacht werden.

Dass u.U. zu wenig oder nichts von der bisherigen praktischen Ausbildung anerkannt wird, findet man aber mehrfach bei Part FCL, nicht nur in Bayern! Wer zum Beispiel einen PPL(A) hat und PPL(H) macht (oder umgekehrt), muss auch die komplette Ausbildung, einschließlich Navigation, Dreiecksflug etc. absolvieren. Der Sinn hat sich mir bisher nicht erschlossen.

Ich hatte mal einen Prüfling für PPL(A), der einen CPL(H) und fast tausend Stunden Drehflügler hatte; er musste trotzdem das komplette Ausbildungs- und Prüfungsprogramm einschließlich Funknavigation absolvieren. Ich weiß nicht, ob man vergessen hat das zu regeln oder ob hinter dem Unfug System steckt, das übrigens in diesem Punkt schon bei JAR-FCL genauso war.

10. März 2015: Von Alfred Obermaier an Willi Fundermann
Die einzige Analogie die mir gewissermaßen plausibel erscheint ist die Systematik bei den Führerscheinen für Kraftfahrzeuge. Wer Auto fährt bekommt keinen Bonus für LKW oder Motorrad oder umgekehrt. So kenne ich es jedenfalls. Weil hier die Gesamtkosten nicht so hoch sind wie beim Flieger interessiert es kaum.
My 2 Cents
11. März 2015: Von Maciej Nowaczyk an Alfred Obermaier

Hallo Fabi,

ich habe mit Luftamt telefoniert, eine Änderung der Gesetzeslage steht möglicherweise im April an, über die Details telefonieren wir noch oder sehen uns beim FI Treffen.

Bis dann, Maciej

11. März 2015: Von Fabian Siebenwurst an Maciej Nowaczyk

Alles klar. Dann bin ich mal gespannt!
Witzig wer so alles mitliest hier... ;-)

11. März 2015: Von Willi Fundermann an Alfred Obermaier
Der Vergleich stimmt m.E. so nicht ganz: Man bekommt z.T. schon einen "Bonus": um z.B. die Ausbildung für einen Lkw- oder Busführerschein (C, C1, D, D1) überhaupt beginnen zu können, ist es erforderlich den Pkw-Führerschein (B) bereits zu besitzen oder die Ausbildung hierfür zumindest weitgehend abgeschlossen zu haben.

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