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Flugzeugkauf | Verkauf des Lfz. an einen Nicht-EU-Bürger unter Beibehaltung der deutschen Registrierung  
24. August 2011: Von Michael Richter 

Ich werde mein Flugzeug an einen Asiaten verkaufen, der jahrelang in Deutschland lebt und bald seine Einbürgerung betreiben will, die Niederlassungserlaubnis besitzt er schon.

Und ich schließe zeitgleich einen Mietvertrag über 2 Jahre ab und trete als Halter auf. Das LBA teilte fernmündlich mit, eine Beibehaltung der Eintragung in der deutschen Rolle sei nicht möglich, weil dies § 3 LuftVG ausschlösse. Dort steht aber etwas anderes: Der Eintrag darf verbleiben, wenn ein Deutscher bzw. EU-Bürger, also ich, über das Luftfahrzeug für mindestens 6 Monate einen Mietvertrag abschließt.

Derartige Probleme hatte ich bereits einmal 1994, damals gab das LBA dann kleinbei. Angeblich soll sich jedoch das Gesetz zu meinen Ungunsten geändert haben.

Meine Vorgehensweise würde nur für Luftfahrtunternehmen zulässig sein.

Wer weiß näheres? Ich habe den Eindruck, beim LBA will man unbequeme Sachverhalte nur abwimmeln, weil ich Gesetzestexte stets selbst lesen kann und meist auch verstehe.


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