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Events | Medical - geänderte Fristen  
21. Juni 2007: Von Klaus-Peter Hoffmann 
Hallo,
die LuftVZO ist ja kürzlich geändert worden. U.a. sind die neuen Gültigkeitsfristen des Medicals in § 24d Abs 2 genannt.
Der Text beginnt wörtlich: "Die Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses beträgt ab dem Tag des Abschlusses der Untersuchung ...."

Mein Medical trägt jetzt aber ein Gültigkeitsdatum, das nicht mehr korrekt ist. Das Datum ist nach dem Einleitungstext wohl irrelevant, weil ja auf den Abschluss der Untersuchung abgestellt wird, ich befürchte aber Probleme, wenn ein Kontrolleur der Papiere dies nicht so parat hat und auf das Datum pocht. Z.B. Ausland.

Hat da schon jemand was zur Verfahrensweise gehört? Es kann ja eigentlich nicht sein, dass die Fliegerärzte jetzt alle betroffenen Tauglichkeitsbescheinigungen neu drucken müssen, oder?
21. Juni 2007: Von Conny Sibylla Restle an Klaus-Peter Hoffmann
Hallo Herr Hoffmann,

das verstehe ich nicht. Was wurde daran verändert? Denn es heißt ja im nachfolgenden Text ganz eindeutig:

"(3) 1 Bei der wiederholten Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses beginnt die Gültigkeit nach Absatz 2 zum Zeitpunkt des Ablaufes der Gültigkeit des vorhergehenden Tauglichkeitszeugnisses, wenn die Nachuntersuchung innerhalb der letzten 45 Tage vor diesem Zeitpunkt durchgeführt worden ist.
(3) 2 In allen anderen Fällen beginnt die Gültigkeitsdauer nach Absatz 2 am Tage der Nachuntersuchung."

Wenn Sie sich also immer innerhalb der 45-Tage-Regelung haben untersuchen lassen, dann gilt weiterhin das Datum Ihrer Erstuntersuchung. Wenn Sie allerdings - aus welchen Gründen auch immer - diese Frist nicht einhalten konnten (d.h. die Nachuntersuchung war zuvor oder danach), dann gilt das neue Datum.

So sehe ich das. Aber ich bin keine Juristin.

Happy landings,
Conny Sibylla Restle

p.s. Ich war vor 10 Tagen selbst zur Nachuntersuchung, und mein Fliegerarzt hat das neue Medical wie vor zwei Jahren ausgestellt.
22. Juni 2007: Von Klaus-Peter Hoffmann an Conny Sibylla Restle
Hallo Frau Restle,
danke für die Antwort.
Ich hätte mein Problem wohl deutlicher darstellen müssen: Ich bin in der Altersgruppe 50 bis 60. Der Gültigkeitsbeginn, den Sie richtig herausstellen, ist Nov. 2006. Der bleibt ja auch unverändert. Die angedruckte Gültigkeit ist bis Nov 2007 (nach der damaligen Rechtslage: 1 Jahr).
Dies hat sich nun geändert, weil ab "Untersuchung" nun eine 2jährige Gültigkeit besteht. Ich kann aber nirgendwo lesen, dass dies nur für Untersuchungen gilt, die erst nach Änderung der Verordnung (Juni 2007) durchgeführt werden. Logischer Schluss also: Die neue Ablauffrist gilt auch für davorliegende Untersuchungen, wie bei mir. Ich habe jetzt also nur ein falsches Datum im Medical.
Vielleicht gibt es ja irgendwelche Übergangsvorschriften, die mir unbekannt geblieben sind.

Nette Grüße
Klaus-Peter Hoffmann
22. Juni 2007: Von  an Klaus-Peter Hoffmann
Bin zwar auch kein Jurist, und gehöre auch dieser Altersgruppe an, aber gemäß Rechtslage von 2006 gilt das Medical 1 Jahr. Auch hier darf man wohl Bestandsschutz annehmen. Oder gilt die neue Verordnung rückwirkend? Falls sie für uns Piloten ungünstig wäre, würden wir uns mit Recht wehren, wenn bestehende Rechtsverhältnisse rückwirkend geändert würden.
23. Juni 2007: Von Intrepid an Klaus-Peter Hoffmann
Sind die Regeln denn schon in Kraft getreten? Beschlossen heißt ja noch nicht gültig.
23. Juni 2007: Von Klaus-Peter Hoffmann an Intrepid
Gute Frage. Ist wahrscheinlich doch noch nicht in Kraft und ich war etwas früh mit meiner Anfrage. Der DAEC hatte die neuen Regeln in seinem Magazin veröffentlicht.
Aus dem Internet habe ich folgende Information: Die 2. ÄVO wurde am 30.03.2007 im Bundesrat beschlossen und sollte ursprünglich zum 01.06.2007 in Kraft gesetzt werden, ist aber wohl doch auf den 01.07.2007 verschoben worden.
Vielleicht gibt es dann ja noch Veröffentlichungen zum formalen Ablauf.

Gruß Klaus-Peter Hoffmann

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