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28. Dezember 2025 20:58 Uhr: Von Horst Metzig an Wolfgang Schütz

Ich bin gleicher Meinung.

Wenn jemand aber versuchen möchte, in diesen flugmedizinischen System etwas zu verändern, dann ist die richtige Adresse zum einen die EU Kommission Christine.Berg@ec.europa.eu

https://www.google.com/search?client=firefox-b-e&q=Deputy+Director+for+Aviation++Head+of+Unit+Aviation+Safety+EU+Commission

und zum anderen die EASA medical@easa.europa.eu

Dort die eigene Ansichten beschreiben und senden.

Diese ganze EU 1178/2011 ist deutlich auf die Berufsfliegerei und Militärfliegerei ausgerichtet.

Was für die Privatpiloten auch so ungeheuer teuer macht sind die geforderten externen Gutachten.

Aber wie will man aus flugmedizinischer Betrachtung einen Bewerber um eine Fliegertauglichkeit bei durchlebten Schlaganfall, Herzinfarkt eine Eignung zum Führen eines Luftfahrzeug zugänglich machen?

Ein junger Segelfluganwärter aus mein Umfeld wurde bewustlos auf der Strasse gefunden, so bekam er die Diagnose Epilepsie. Er fährt weiter ein Kraftfahrzeug, und ist soweit äusserlich gesund. Jetzt, war das wirklich Epilepsie oder etwas anderes, welches zur Bewustlosigkeit geführt hat? Und wie soll ein Fliegerarzt hier entscheiden? EEG Ableitungen welche auf Epilepsie hindeuten, wie aussagefähig ist diese Methode? Braucht man dazu teue Gutachten, oder kann das auch mittels Krankenkassenüberweisung zum Neurologen hinreichend sicher abgeklärt werden?

Ich habe bei der EU Kommission meine Zustimmung der Argumente dieser ehemaligen LBA Justitiarin aufgezeigt. Das ganze als Doppel auch an die EASA Abteilung Flugmedizin.

Dort läuft die Musik. Dort wird der Dirigentenstock geführt.


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