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9. April 2014: Von  an 
Hallo Walter, dass die Frau tot war, ist natürlich tragisch – Strafe kann sich aber nicht nur danach bemessen. Vorsatz, Umstände, auch mildernde und andere Faktoren müssen berücksichtigt werden. Aus der Länge der Strafe zu bemessen, wie wichtig dem Staat ein Leben ist ... das halte ich nicht für legitim. Mal gnaz abgesehen davon, dass "der Staat" und "die Justiz" (außerhalb Saudi-Arabiens) zwei Sachen sind ... oder?

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