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20. Januar 2014: Von Lutz D. an 

@ Peter

Hallo Peter, einerseits schreibt Jürgen, dass grobe Fahrlässigkeit NICHT versicherbar sei und andererseits handelst Du in dem von Dir geschilderten Falle nicht zwingend grob fahrlässig, weil Du den Eintritt des Notfalls nicht vorhersehen musstest und Duch auch sonst keinen Grund hattest, Dich NICHT zu betrinken.

20. Januar 2014: Von  an Lutz D.
Hallo Lutz,
mal konkret und Allohol beiseite gelassen. Die Bordapotheke hat im Vergleich zu einem standardisierten Notfallwagen in einer Klinik verschwindende Möglichkeiten der medikamentösen Intervention. Man könnte denken, nun, nix brauchbares da, gibt man halt eine Ampulle von irgendetwas potentiell nicht schädlichem. Patient verschlechtert sich oder verstirbt dann. Dann wirds weniger lustig, weil man aus dem besagten Notfallwagen zuhaus schon evtl. das richtige gefunden und verabreicht hätte. Jetzt hätte man aber zu bestreiten, daß die Verschlechterung wohl von einer Ampulle Kortison oder sonstwas gekommen sein könnte, die in der Bordapotheke war. Immerhin hat man auch noch Körperverletzung begangen und das ohne US Board Exam an einem wertvollen US-Bürger.
Wieder alles Theorie, die uns nicht weiter bringt. Ich würde mich im konkreten Fall rückversichern, was getan werden darf, die Rechtslage an Bord wurde ja auch bereits kompetent zitiert.

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