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19. März 2020: Von Sven Walter an Roland Peter

Lex specialis derogat legi generali.

Gibt genug Sachen, die eben nicht vom Warenverkehr erfasst sind. Auf Primärrechtsebene siehst du das z.B. an Nuklearmaterial, sicherheits- und rüstungspolitische Bereiche sind nochmal extra geregelt. Der Schweizer Verteidigungsminister kauft Kampfpanzer auch nicht aufgrund der Warenverkehrsfreiheit bei uns. Die ganzen Exportkontrollregimes bei Militärprodukten und Dual Use sind recht komplex. (ich hatte mal einen Handballmannschaftskollegen in Belgien, der gebrauchtes Militärmaterial der Belgier verkaufte, das war eine eher komplexe Materie, selbst wenn es nur um ältere Militär-LKWs ging).


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