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10. Juni 2019: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Peter Klant

Es ist auf jeden Fall wohl einfacher, einen FPL aufzugeben, als die Rechtslage zu eruieren. Deswegen ist m.E. die Faustregel: "DE nach CZ, AT und BE geht ohne FPL, sofern nicht durch kontrollierte Lufträume" ganz hilfreich - selbst, wenn es *vielleicht* in BE auch so durch eine Kontrollzone geht.


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