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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Mai 2014: Von Markus Vogt an Roland Schmidt
@ Roland & Lutz,

nur des erste Zeichen der Staatszugehörigkeit zu verwenden ist laut NfL korrekt

(4) Abgekürzte Rufzeichen sind folgendermaßen zu bilden:
Typen a) und d):
1. Das erste Zeichen des Staatszugehörigkeits- und mindestens die zwei
letzten Zeichen des Eintragungszeichens; bzw.

Gruß,

Markus

27. Mai 2014: Von Roland Schmidt an Markus Vogt
In dem zitierten Link lautet es aber "das Staatszugehörigkeitszeichen" und das kann m. E. auch aus zwei Buchstaben bestehen. Sicher ist aber eine Verwechselung mit der nordkoreanischen Registrierung "P" bei meinem Flugzeug weitgehend ausgeschlossen :-)
27. Mai 2014: Von Lutz D. an Markus Vogt

Danke!


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