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24. Oktober 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Philipp Tiemann
Den Paragraph FCL 205.A b) lese ich eindeutig so, dass mit der dort erlaubten "Vergütung" die Tätigkeit des Fluglehrers/Prüfers gemeint ist. Es wäre doch höchst unlogisch, zwar ihn bezahlen zu dürfen, die anteiligen Flugzeugkosten jedoch nicht.. Ich bin mir ziemlich sicher, dass mit dieser Änderung die in Österreich schon immer geltende Vorschrift (auch Pilot zahlt Kostenanteil) umgesetzt werden soll.

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