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20. November 2008: Von Willi Erkens an 
Hallo Herr Scheuerlein,
zu 2.:
Niemand wurde wegen des Verstoßes bei "ELITE" abgeschossen, sondern "schlimmstenfalls" rechtmäßig nach dem LuftVG und der StPO eines Verstoßes beschuldigt, dessen Strafrahmen unabhängig vom LuftSiG festgelegt worden ist, d. h.: Grundsätzlich drohen bei Vorliegen der Voraussetzungen seit jeher Geldstrafen oder ganz ausnahmsweise bei Absicht und erschwerenden Umständen Freiheitsstrafen (auf Bewährung) und Lizenzentzug.
Also nix mit "jetzt" gleich "neuerdings"
und
"abgeschossen" gleich "Töten"
Das ist nur Stimmungsmache! Grüße WE

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