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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2021,05,19,09,5142567
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23. Mai 2021: Von Patrick Lienhart an Patrick Lienhart Bewertung: +1.00 [1]
Wieder mal ein Fall von
„Kein Flugleiter, kein Problem“, wortwörtlich ;)
23. Mai 2021: Von Achim H. an Patrick Lienhart Bewertung: +1.00 [1]

Angeblich liegt der Flugleitung ein Schreiben der Bundespolizei vor, nachdem jegliche Ein- und Ausflüge (auch innerhalb von Schengen) meldepflichtig sind.

Da es auch innerhalb von Schengen Quarantänepflichten gibt, ist das vermutlich die Methode der Bundespolizei, Einsicht zu bekommen. Warum es auch Ausflüge betrifft und ob das nicht rechtswidrig ist, kann ich nicht sagen.

23. Mai 2021: Von Erik Sünder an Patrick Lienhart Bewertung: +1.00 [1]
Wenn du gewisse Auflagen zu erfüllen hast, und dies nicht machst, kann das schon eine illegale Ausreise sein.
Schade, dass du Deutschland mit willkürlichen, diktatorischen Ländern gleich setzt.

Und wieso willkürlich vermuten?
Beim Funken (egal ob kontrolliert oder nicht) erwähnt man i.d.R. den Zielflugplatz.
Oder bist du einer, der beim Autofahren nicht blinkt, weil es keinen was angeht, wohin du fahren willst?
23. Mai 2021: Von ch ess an Achim H.
Danke für etwas Licht im Dunkel...
Könnten wir bitte ein ggf teilgeschwärzte Kopie davon bekommen ?
Das klingt extrem suspekt. Und entspricht auch nicht der mir bekannten Praxis, bspw in Bayern (obwohl die verantwortlichen Herren hier das sicher auch toll fänden)
23. Mai 2021: Von Sven Walter an Erik Sünder Bewertung: +3.00 [3]

Der Flugleiter hat Hausrecht, und wenn er nicht will, dass ich starte ist das so. Gesetzliche Regelungen darfst du dir selber raussuchen, Quelle steht irgendwo in der Theorieausbildung Thema Luftrecht.

Genau, in Ausbildungsunterlagen... natürlich hat er Hausrecht, genauso wie dein Stadttheater einen lauten Zuschauer rauswerfen kann oder ein Türsteher einen Betrunkenen in der Disse. Aber ebenso wie der Türsteher keine gut gekleidete Farbige an der Türabweisen kann (Drittwirkung von Grundrechten, § 242 BGB, jahrzehntelange verfassungsrechtlich abgesicherte Praxis) oder den Theaterkritiker draußen halten kann (Kontrahierungszwang aus gleichem Grund) kann der Flugleiter sagen, eine DA20 finde ich hässlich, die darf nicht landen, oder der XYZ war gerade pampig beim Bezahlen der Landung, daher lass ich den nicht starten: Geht nicht. Wenn du betrunken starten willst, darf er selbstverständlich mit dem Notfallfahrzeug vor dich fahren und verlangen, dass du den Motor ausstellst. .

Aber wenn es kein Gesetz gibt, dass dir den Ausflug verbietet, dann darf er das auch weder als BfL, noch als Flugleiter, noch Fluglotse dir das verbieten. Ganz einfach.

Wenn ich jemanden sehe, der betrunken ein Auto fahren will, und ich unternehme nichts dagegen, kann ich unter Umständen selbst belangt werden.

Ja, wenn du ihn als Kneipenwirt selbst abgefüllt hast. Oder sein Erziehungsberechtiger bist. Oder sein Bergführer. Passt alles nicht so richtig....

23. Mai 2021: Von Sven Walter an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Das ist dann schlicht rechtswidrig. Wird von keinem Gesetz und keiner Verordnung gedeckt. Wenn dann ein Verwaltungsschreiben rumgeht, und du das hast, dann bitte mal weiterleiten. Das müssen wir uns wirklich nicht bieten lassen.

23. Mai 2021: Von Tobias Schnell an Erik Sünder Bewertung: +2.00 [2]

Wenn ich jemanden sehe, der betrunken ein Auto fahren will, und ich unternehme nichts dagegen, kann ich unter Umständen selbst belangt werden

Normalerweise nicht - das Stichwort, wo es anders sein kann, lautet "Garantenstellung". Wenn Du in keinerlei Beziehung zu dieser Person stehst, ist es maximal Deine moralische Pflicht, etwas zu unternehmen - belangt werden kannst Du aber nicht, wenn Du es nicht tust.

24. Mai 2021: Von Patrick Lienhart an Erik Sünder
Beitrag vom Autor gelöscht
24. Mai 2021: Von Patrick Lienhart an Erik Sünder
Wenn man aus Deutschland nicht mehr ausreisen darf während man sich an Gesetze/Auflagen hält wäre der Vergleich doch zutreffend!

Wer sowas gut findet kann das in den genannten Ländern ja mal austesten bevor er sich die Menschen/Freiheits/Bürgerrechte „daheim“ freiwillig kaputt macht.

Pandemie usw... alles schön und gut, aber was genau bewirkt so ein Fax von nem Grasplatz in der Pampa an die Polizei? Ein Fax nämlich...bis das jemand liest sind wir doch schon alle mit der nächsten Mutations-Impfrunde durch*.

Gut, der Flugleiter kann kurz Polizist spielen, sicher ein tolles Gefühl, aber ist es das wert?

*ausgenommen Österreich, hier hat man großes Einsparungspotential gesehen und weniger Impfungen gekauft. Glücklicherweise wird der oberste Milchtoast jetzt angeklagt, da gab es zur Ablenkung dann sofort die Beisl-Öffnung und alle sind hochzufrieden. Deutsche explizit willkommen btw., aber bitte nicht auf das Ausreise-Fax vergessen!
24. Mai 2021: Von Achim H. an Patrick Lienhart Bewertung: +3.00 [3]

Danke für etwas Licht im Dunkel...
Könnten wir bitte ein ggf teilgeschwärzte Kopie davon bekommen ?

Ich habe mit der Flugleitung in Heubach gesprochen und das ewig lange und komplexe Schreiben der Bundespolizei gelesen.

Erst einmal ist es sicherlich nicht hilfreich, wenn Piloten gegen Flugleiter schießen, wenn diese Anweisungen der Polizei oder ihrer Dienstvorgesetzten ausführen. Die erfinden die Regeln meist nicht selbst, vor allem wenn sie wie so oft selbst Flieger sind...

Eine Erfassung und Meldung der Personen für Ausflüge in Schengen-Länder ist nicht vorgesehen, hier gab es Verwirrung aufgrund telefonischer Auskünfte der Bundespolizei und im Zweifel wird natürlich lieber zu viel erfasst und gemeldet als zu wenig. Die Pflicht bezieht sich nur auf Einflüge aus Risikogebieten, zusätzlich zu den Einflügen aus NON-Schengen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die CoronaEinreiseV des Bundes. Da diese Verordnung erst vor kurzem von Landesrecht in Bundesrecht überführt wurde und die Grenzpolizei eine Polizei des Bundes ist, wird sie nun aktiv.

Also kein Grund zum Aufregen, wir sind nicht im Jahr 1933 und nicht in der DDR, es gibt kein Ausreiseverbot.

24. Mai 2021: Von Constantin Droste zu Vischering an Achim H.

Danke Achim, das ist doch schonmal hilfreich.

Also ab sofort vor Rückflug aus z.B. Italien beim Zielflugplatz anrufen und um Mitteilung an die BuPo bitten? Zusätzlich zu Flugplan und digitaler Einreisanmeldung?

24. Mai 2021: Von Achim H. an Constantin Droste zu Vischering

Also ab sofort vor Rückflug aus z.B. Italien beim Zielflugplatz anrufen und um Mitteilung an die BuPo bitten? Zusätzlich zu Flugplan und digitaler Einreisanmeldung?

Ich denke nein. Man muss zwischen den Pflichten des Piloten und Pflichten des Flugplatzbetreibers unterscheiden. Als Pilot muss ich aus Italien nach z.B. Heubach kommend nur einen Flugplan aufgeben (und Einreiseanmeldung). Der Flugplatz selbst ist nicht am Flugplansystem angeschlossen und wird vom Flug erst erfahren, wenn sich der Pilot auf der Frequenz meldet. Aufgrund des Schreibens wird der Flugleiter dann vermutlich die Bundespolizei von der Ankunft informieren und diese kann -- sofern sie meint das zu müssen -- prüfen, ob eine digitale Einreiseanmeldung vorgenommen wurde.

24. Mai 2021: Von Frank BoegneRomeo an Achim H.
Danke, Achim. Dann hat sich das ja nun geklärt. Hoffen wir, dass es sich dann bald Stück für Stück erledigt mit derlei Regeln.
24. Mai 2021: Von Patrick Lienhart an Achim H.
Danke Achim für die Info bzw. Bestätigung meiner Vermutung. Ich schiesse nicht, war nur ein bisschen Hinterfragen in einem online Forum.

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