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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. Mai 2021: Von Tobias Schnell an Matthias Klein Bewertung: +3.00 [3]

Bitte vor dem Flug genau die Visual Approach Chart studieren

... und die Quarantäne-Regeln für den Rückweg :-(

4. Mai 2021: Von _D_J_PA D. an Tobias Schnell
Matthias sollte ernsthaft in Erwägung ziehen, dort zu bleiben... Dann kann er genüsslich aus der Ferne beobachten, wie eine der wirtschaftlich, gesellschaftlich und rechtsstaatlich erfolgsreichsten Volkswirtschaften sich abschafft :)
4. Mai 2021: Von hb jan an Tobias Schnell

... und die Quarantäne-Regeln für den Rückweg :-(

Die Schweiz stellt für Deutschland per Defintion kein "Hochinzidenz-Gebiet" und kein "Virusvarianten-Gebiet" dar. Nach meiner Intepretation der "Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV" sollte einem solchen Ausflug (mit einem negativen Test in der Tasche) nichts im Wege stehen, da der Aufenthalt weniger als 24h beträgt.

Für die Einreise in die Schweiz benötigt es eine Einreiseanmeldung und einen Negativtest (ausser Sachsen & Thüringen, da wird eine Quarantäne fällig)

Ebenfalls zu empfehlen ist der Flugplatz Grenchen LSZG, auch dort hat es eine wunderbare Gastro mit Terrasse.

Happy Flight!

Alle Angaben ohne Gewähr.

4. Mai 2021: Von M Schumacher an Tobias Schnell

... und die Test- und Formularausfüllpflicht für die Einreise mit dem Flugzeug in die Schweiz ;-)

4. Mai 2021: Von Tobias Schnell an hb jan

Nach meiner Intepretation der "Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV" sollte einem solchen Ausflug (mit einem negativen Test in der Tasche) nichts im Wege stehen, da der Aufenthalt weniger als 24h beträgt

Zumindest in Baden-Württemberg gilt das nur,

sofern dies nicht überwiegend aus touristischen Gründen, zu Zwecken des Einkaufs oder zur Inanspruchnahme von Dienst- oder Handwerksleistungen geschieht (Corona-VO EQ § 2(2) Pkt. 1).

Ob man diese Diskussion nur wegen eines Kaffees in Birrfeld führen möchte? Pick your battles :-)

Und ich fliege wirklich liebend gerne in die Schweiz!


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