Habe mir noch einmal die aktuelle Gemeinverfügung von Hamburg angeschaut, da wird sogar von fünf Tagen im Ausland gesprochen.
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Wir haben in Deutschland 2 verschiedene Schwierigkeiten:
1) Einreiseverbot (Bundesrecht)
2) Quarantänevorschrift (Landesrecht)
Du musst beide unabhängig prüfen. Es gibt keine Hamburger Regeln für die Einreise aus Schweden, das sind bundesweite Regeln, umgesetzt durch die Bundespolizei. Während sie einem Passinhaber die Einreise nicht verwehren können, dürfen sie besondere Formalitäten und Prozeduren implementieren.
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da Du aktuell noch gezwungen bist, das GA unverzüglich zu benachrichtigen (das wäre nach der Landung, in SH)
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Ich bin deutscher Staatsbürger, lebe in der Schweiz und fliege immer noch regelmäßig (ca. alle 2 Wochen) nach Deutschland und Holland um dort zu arbeiten. Deshalb ein kurzer Bericht aus der Praxis :
Die Bundespolizei ist für deutsche Staatsbürger kein Problem, die Einreise nach Deutschland darf deutschen Staatsbürgern nicht verwehrt werden. Man wird freundlich begrüßt und bekommt ein Informationsblatt in die Hand, dass man sich nach den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes beim Gesundheitsamt seines Wohn- oder Aufenthaltsortes melden muss wenn keine Ausnahmeregeln bestehen. Da jedes Land im Detail eigene Regeln erlassen hat treffen die Bundespolizisten keine Quarantäneanweisung und können einem auch nur sehr unverbindlich Auskunft geben. Sie händigen lediglich in Amtshilfe das Informationsblatt aus.
Zuständig ist immer das GA des Aufenthalts- bzw. Wohnorts. Alle Bundesländer genehmigen "automatisch" die unverzügliche Durchreise zum Zielort. Also: Landung in SH, Ziel in HH: HH ist zuständig. Man darf aber nicht auf dem Weg nach HH noch in einem Supermarkt in SH einkaufen.
Jetzt zu den Vorschriften im Detail. Die 5 Tage in Hamburg gelten nur, wenn man aus dem Ausland beruflich nach Hamburg reist. Dann darf man 5 Tage bleiben. Wenn man in Hamburg wohnt darf man max. 48 h ins Ausland, egal ob beruflich oder privat. In NRW darf man beruflich 5 Tage ins Ausland, privat aber nur 72 h. Bayern hat gar keine zeitliche Grenze bei berufsbedingten Einreisen, aber wer in Bayern lebt darf ebenfalls nur 48h aus dem Land, egal ob beruflich oder privat.
Ich habe bisher noch keine eindeutige Rechtsquelle gefunden, die für die Einreise aus Schengen Staaten einen Flughafen mit Grenzkontrolle fordert. Für die Landgrenzen sind aber nahezu alle Übergänge per Verordnung geschlossen worden (Ausnahme: Niederlande). Ich würde ohne vorherige Rückfrage bei der Bundespolizei nicht direkt nach Uetersen fliegen sondern über Hamburg einreisen. Ich habe in den 4 Jahren, die ich aus der Schweiz regelmäßig nach Deutschland fliege noch nie einen Bundespolizisten gesehen. Seit Corona steht immer ein Bus an der Parkposition bzw. zwei Bundespolizisten am GAT.
Das Fliegen selbst ist im Moment relativ einfach. Ich habe jetzt mehrfach kurz nach dem Überfliegen des Bodensees direct NOLGO (südlich von Hamburg) bekommen und auch umgekehrt irgendwo über Niedersachsen direct GARMO (am Bodensee).
Bernd