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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. Mai 2024 07:47 Uhr: Von F. S. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

zB: auch wenn ich als Fluglehrer im Verein tätig werde, das dortige Ausbildungshandbuch beachten. Bin ich dann auch im Verein "abhängig beschäftigt"?

Das ist eine Büchse der Pandora, die man nicht unbedingt zu deutlich aufmachen sollte.
Für Vereinsfluglehrer die hieraus unter 3.000 EUR im Jahr verdienen, sollte es kein Problem geben, da sie unter das Übungsleiterprivileg fallen sollten - zumindest wenn die Flugschule tatsächlich im Verein ist und nicht in einer ausgegliederten Gesellschaft.
Bei mehr als 3.000 EUR/Jahr gelten die gleichen Regeln wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch: Es kommt auf den Einzelfall an und wie die Vertragsbeziehung gestaltet ist. Das weiter vorne zitierte Musikschullehrerurteil gibt hier sicher Anhaltspunkte.
Wobei ab 520 EUR/Monat Einkunft aus dieser Tätigkeit der Unterschied ja gar nicht mehr so groß ist, weil es nur noch um die Krankenversicherung geht - in der Rentenversicherung ist man ja dann ohnehin auch als selbständiger Lehrer beitragspflichtig.


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