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22. August 2023 22:27 Uhr: Von Alexander Callidus an Stefan Weßels

"SD steht auf der Wunschliste (ein vernünftiges Tablet fehlt)."

Verständlich. Ich halte den Gewinn durch SD aber für so erheblich, daß ich bei der Hardware evtl. Abstriche machen würde. Wenn ich das Ipad wieder mal vergessen habe oder sonst was dazwischenkommt, tut's auch einwandfrei ein Handy, je größer der Bildschirm, desto besser.

Ein Ipad mini (mehr Platz habe ich in meinem Flieger nicht auf dem Oberschenkel) wird bei ebay kleinanzeigen als "2" mit Mobilfunknetz um 130€ gehandlet, ist allerdings schon etwas schwach. Ein Ipad mini 5, das bei weitem ausreicht, um 350-400€ mit Mobilfunk. Wenn Tablet , dann würde ich das so clean wie möglich halten. so daß nur weniges drauf ist, das Du für die Fliegerei nicht brauchst. Androids werden billiger sein.

23. August 2023 10:16 Uhr: Von Michael Söchtig an Alexander Callidus

Ich empfehle auch ausdrücklich, SD auf Tablet und einem Handy zu installieren und den gleichen Flug zu laden (das geht, weil man den in der Cloud speichern kann). Dann kannst Du das Handy quasi als Backup nehmen.

Mir hat vor 2 Jahren ein Fliegerkamerad hier aus dem Forum sein Ipad MIni 4 verkauft. M.E. hat das Mini die ideale Größe für Skydemon, passt auch gut aufs Kniebrett bei der C172 (dann aber nicht dauernd draufschauen, raus gucken ;) ). Mittlerweile würde ich das Mini 4 nicht mehr holen, ist ja schon was in die Jahre gekommen, funktioniert aber perfekt für SD.

Und, immer dran denken, GPS haben nur die Versionen mit Mobilchip. Ein normales Ipad mit WLAN hat KEIN GPS.

23. August 2023 10:25 Uhr: Von Michael Söchtig an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [2]

Und, falls Du Kinder hast: IPad vor den kleinen verstecken, sonst haste davon nichts mehr ;).

24. August 2023 10:30 Uhr: Von Christoph Winter an Michael Söchtig

wenn man mehrere Kinder hat, kauft man iPad Minis in der Familienpackung ;)

Oder: jede iPad Mini Generation erwerben und dann die alte Version durchreichen.

24. August 2023 13:26 Uhr: Von Stefan Weßels an Alexander Callidus

Ein Ipad mini (mehr Platz habe ich in meinem Flieger nicht auf dem Oberschenkel) wird bei ebay kleinanzeigen als "2" mit Mobilfunknetz um 130€ gehandlet, ist allerdings schon etwas schwach. Ein Ipad mini 5, das bei weitem ausreicht, um 350-400€ mit Mobilfunk. Wenn Tablet , dann würde ich das so clean wie möglich halten. so daß nur weniges drauf ist, das Du für die Fliegerei nicht brauchst. Androids werden billiger sein.

Danke für den Hinweis. Mit gebrauchten Tablets oder Mobiltelefonen habe ich mih bisher recht schwergetan, wer weiss was man da bekommt.Ein Tablet wäre bei mir wirlich nur für die Fliegerei gedacht, eventuell noch als Lesegerät für E-Books.

Zu den Kindern: Die sind zum Glück alt genug und haben ihre eigenen Geräte . ;-)

24. August 2023 13:33 Uhr: Von Michael Söchtig an Stefan Weßels

Dann gib denen doch mal eine Woche Tablet-Verbot und nehme die Tablets mal zum Testen mit ;).

Eine Firma die ich persönlich sehr empfehlen kann ist bei uns in Essen die Firma AfB. Die bieten refurbished Computer und Tablets an, meistens Leasing Rückläufer aus großen Unternehmen. Habe damals für 300 EUR einen HP Business Notebook bekommen und der funktioniert hervorragend. Tablets haben die auch.

https://www.afbshop.de/gebrauchte-tablets

Gibt natürlich auch andere Anbieter. Mein Ipad mini 4 habe ich hier aus dem puf Forum, und das funktioniert immer noch gut.

24. August 2023 14:30 Uhr: Von Alexander Callidus an Stefan Weßels

Klar. Ich habe in 12 Jahre Iphone-Nutzung das erste und das aktuelle neu gekauft, dazwischen IIRC dreie für ca 1/3 des NP gebraucht. You get what you pay for.. Meine beiden Ipad minis waren jeweils neu, da hätte ich aber gebraucht noch weniger Bedenken. Ich kaufe wenn, dann bei Ebay Kleinanzeigen der Umgebung und hole dann persönlich ab. So vermeidet man Mißverständnisse und Enttäuschungen.

5. März 2024 19:31 Uhr: Von Name steht im Profil an Wolff E.

Ich stehle mal diesen Thread für eine (evtl dämliche) Frage. Ich habe mal wieder versucht mir aus der DFS Online IFR AIP die MVA Chart anzuschauen (unter ENR 6). Weder auf dem PC noch unter iOS finde ich eine Chart mit einer Auflösung welche es auch ermöglichen würde die Daten zu lesen. Die gefundene Chart ist derart schlecht aufgelöst, dass sie eher einem Webteppich gleicht. Lesen kann ich darauf nichts. Auch "rumklicken" und "rechte Maustaste" bringen nichts. Stelle ich mich nur zu blöd an? Danke vorab für Hilfe. Leider hört die AIP innerhalb von Foreflight bei ENR 5 auf.

Danke vorab für Aufklärung

5. März 2024 20:06 Uhr: Von Dieter Kleinschmidt an Name steht im Profil Bewertung: +1.00 [1]

Wenn die Seite geladen ist das Druckersymbol anklicken ( rechts oben). Dann kann die Karte gelesen werden.

5. März 2024 20:06 Uhr: Von Felix Hormuth an Name steht im Profil Bewertung: +2.00 [2]

Hi,

auf der DFS-Seite das Drucker-Symbol rechts oben klicken -- dann sollte die Karte als PDF mit exzellenter Auflösung angezeigt werden.



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mva-dfs-print.jpg

5. März 2024 20:37 Uhr: Von Name steht im Profil an Felix Hormuth

Danke für die schnellen Antworten.

Unter iOS bekomme ich nur eine Fehlermeldung. Auf dem (Windows)Laptop werde ich es versuchen, wenn ich zurück bin.

EDIT: danke, das war es. Funktioniert auf dem PC so wie beschrieben.

6. März 2024 12:35 Uhr: Von Michael Söchtig an Name steht im Profil

Auch wenn diese Entscheidung nicht direkt für deutsches Recht gilt, so finde ich sie auch sehr hilfreich: Unionsrecht und EuGH Entscheidungen sind etwas sperrig, aber sinngemäß sagt sie: Wenn eine Unionsvorschrift auf Normen (z.B. DIN Normen) verweist, diese also im Ergebnis Bestandteil der Norm sind, dabei diese Normen aber selbst nicht kostenlos veröffentlicht, dann ist das unzulässig. Man muss die Möglichkeit haben, sich über seine Pflichten frei informieren zu können.

Das ist mit der AIP VFR vergleichbar, allerdings ist das rein nationales Recht.

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=4C21DC2A064FBAF19D869055A01C79B3?text=&docid=283443&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=6457174

(...)

Als Zweites sieht, wie die Generalanwältin in Nr. 52 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, Art. 2 EUV vor, dass sich die Union auf den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gründet, der einen freien Zugang zum Unionsrecht für alle natürlichen und juristischen Personen der Union sowie die Möglichkeit für den Einzelnen verlangt, seine Rechte und Pflichten eindeutig erkennen zu können (Urteil vom 22. Februar 2022, Stichting Rookpreventie Jeugd u. a., C‑160/20, EU:C:2022:101, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). Dieser freie Zugang muss es jeder durch ein Gesetz geschützten Person insbesondere ermöglichen, in den Grenzen des rechtlich Zulässigen zu überprüfen, ob die Adressaten der von diesem Gesetz aufgestellten Regeln diesen tatsächlich nachkommen.

82 Eine harmonisierte Norm kann somit durch die Wirkungen, die ihr eine Unionsvorschrift verleiht, Einzelnen eingeräumte Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten näher bestimmen, und diese näheren Bestimmungen können erforderlich sein, damit der Einzelne prüfen kann, ob ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung tatsächlich die Anforderungen einer solchen Vorschrift erfüllt.

83 Als Drittes ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Transparenz untrennbar mit dem Grundsatz der Offenheit verbunden ist, der in Art. 1 Abs. 2 und Art. 10 Abs. 3 EUV, in Art. 15 Abs. 1 und Art. 298 Abs. 1 AEUV sowie in Art. 42 der Charta verankert ist. Er gewährleistet u. a. eine größere Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber dem Bürger in einem demokratischen System (Urteil vom 22. Februar 2022, Stichting Rookpreventie Jeugd u. a., C‑160/20, EU:C:2022:101, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

84 Zu diesem Zweck garantiert Art. 15 Abs. 3 Unterabs. 1 AEUV ein Recht auf Zugang zu Dokumenten, das außerdem in Art. 42 der Charta verankert ist; dieses Recht wurde u. a. durch die Verordnung Nr. 1049/2001 umgesetzt, deren Art. 2 Abs. 3 vorsieht, dass sie für alle Dokumente gilt, die sich im Besitz des Parlaments, des Rates oder der Kommission befinden (Urteil vom 22. Februar 2022, Stichting Rookpreventie Jeugd u. a., C‑160/20, EU:C:2022:101, Rn. 36).

85 Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass an der Verbreitung der angeforderten harmonisierten Normen ein überwiegendes öffentliches Interesse im Sinne von Art. 4 Abs. 2 letzter Halbsatz der Verordnung Nr. 1049/2001 besteht.

86 Daher hat das Gericht einen Rechtsfehler begangen, indem es in den Rn. 104 und 105 des angefochtenen Urteils entschieden hat, dass kein überwiegendes öffentliches Interesse im Sinne dieser Bestimmung an der Verbreitung der angeforderten harmonisierten Normen bestehe.

24. April 2024 22:40 Uhr: Von Theo Voss an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Während der AERO2024 habe ich mit dem Team vom Privatpilotenlounge.fm-Podcast über den aktuellen Stand der Klagen gesprochen - den Link zur aktuellen Folge findet ihr hier: https://privatpilotenlounge.podigee.io/179-new-episode#t=1164

25. April 2024 00:52 Uhr: Von Patrick Lienhart an Theo Voss

Spannend zu hören!

25. April 2024 08:39 Uhr: Von Yury Zaytsev an Theo Voss Bewertung: +3.00 [3]

Übrigens hat die DFS inzwischen etwas auf die Reihe bekommen. Bayerisches Guantanamo ist zwar irgendwie nicht zu finden, aber ansonsten funktioniert es ganz gut. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen. Die Index-Seiten sind nicht mehr unbedingt notwendig.

25. April 2024 09:18 Uhr: Von Martin Rieke an Yury Zaytsev Bewertung: +5.00 [5]

Ja, mein Design mit Echtzeit-Suche und farbiger Markierung der Wortbestandteile fand die DFS wohl überzeugend. Freut mich, dass das so geklappt hat! Mehr wollte ich garnicht.


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