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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. März 2021: Von Peter Schirrmeister an Joachim P.

Ich halte eine Halbbahnmarkierung oder 1/3 der Bahn oder was auch immer für völlig sinnfrei, da sich diese Punkte nur auf die gerade verfügbare Piste beziehen und die kann zwischen 350m und 4km lang sein. In unserem Beispiel komme ich auf folgende Betrachtung:

Der Unfallbericht ermittelt aus den Handbuchdaten der betroffenen C172 207m Horizontalflug zum Einfahren der Klappen auf Startstellung sowie 265m Strecke für den Steigflug auf 50ft. Die Piste steigt in ihrem Verlauf um rund 100ft an, dahinter geht der Anstieg des Geländes noch mal rund 800m so weiter, aber das nur am Rande. Jedenfalls muss am Beginn des Go-Arounds zunächst der Anstieg der Piste sowie weitere 50ft für das Überfliegen des üblichen Hindernisses am Pistenande überwunden werden. Nach diesen Überlegungen hätte also der sichere Go-Around bereits 207m+3*265m = 1002m vor dem Pistenende eingeleitet werden müssen, also 361m vor der Schwelle der Piste 24! Danach war der Pilot "committed to land"! Wenn man hier jetzt die noch vorhandene Höhe über der Schwelle wieder davon abziehen will kann man das natürlich tun aber dann wird es wirklich sehr schwierig, dann muss man auch noch den Wind usw. mit einbeziehen, sehr akademisch. Der Unfallbericht nennt nur 18m Höhendifferenz ab dem Punkt des versuchten Go-Arounds, das ist aber für die Vorbereitung untauglich.

Ich glaube der Pilot kann von Glück sagen, dass sich das Urteil in seiner Betrachtung "nur" auf die 50ft stützt und das Ansteigen der Bahn zwar benennt, aber am Ende nicht in die Berechnung mit einbezieht.


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