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24. Oktober 2019: Von Willi Fundermann an Chris _____

Wie weist man denn nach, zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu stehen?

Letzter Versuch: Man selbst braucht garnix nachweisen. Die Behörde prüft, ob Sachverhalte bekannt sind, aus denen sich "Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ergeben". Diese Begriffe klingen erst mal abstrakt, sind aber bereits in unzähligen Urteilen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, geklärt.


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