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14. Juli 2019: Von Lutz D. an Anke Gehlken Bewertung: +2.00 [2]

Das kostet nichts.

Du kannst nur keinen neuen Schein beantragen (etwa nach Eintragung einer neuen Berechtigung) etc.

Das Luftsicherheitsgesetz verpflichtet nicht den Piloten (bzw. nur zur Mitwirkung), sondern die Behörden.

14. Juli 2019: Von Anke Gehlken an Lutz D.

Ah Danke, gut zu wissen.....!


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