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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. Oktober 2018: Von Norbert S. an 

@ Albert:

Erste Seite des POH mit Genehmigungsvernerk eines EU-Staates

Deiner Aufstellung entnehme ich, dass ein komplett in deutscher Sprache verfasstes POH bei D-Registrierung für E-Klasse nicht mehr erforderlich ist? (wie vor JAA)

2. Oktober 2018: Von  an Norbert S.

Hi,

da ich mir nicht sicher war ("mit der Seite des Genehmigungsvermerkes eines EASA-Mitgliedsstaates" etc. ist die Formulierung in der LBA-Checkliste) habe ich den Abteilungsleiter angeschrieben. Die ERSTE Seite meines englischen POH mit der Erwähnung der Genehmigung durch die EASA genügt bei der SR22, hat er geantwortet)

2. Oktober 2018: Von Norbert S. an 

Danke, hat sich dort doch etwas zum Positiven geändert. Flugzeuge > E-Klasse brauchten früher auch kein deutsches POH ...


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