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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. Juli 2017: Von Sim L..... an Lutz D.

Danke, sehr hilfreich. Ich vermute Führungszeugnis[0] = 'ZÜP' zu beantragen im Bundesland der Ausbildungsstätte.

Simon

11. Juli 2017: Von Malte Höltken an Sim L.....

Die ZÜP beantragst Du bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Wenn ich mich richtig erinnere braucht man kein extra Führungszeugnis zusätzlich zur ZÜP, zumindest war das bei unseren letzten Prüflingen in Münster nicht notwendig.

11. Juli 2017: Von Lutz D. an Sim L.....

Ja, sorry, war noch früh...habe es korrigiert, Malte hat es ja schon richtig gestellt.

12. Juli 2017: Von Richard la Croix an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

Das RP Freiburg wird von ihm, zusätzlich zum ZÜP, einen Auszug aus dem CH Strafregister verlangen.

Offiziell ist zwar seit eine Weile das RP Stuttgart zuständig, aber im Moment wird alles noch nach Freiburg weitergeleitet.


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